Lexikon Existenzgründung

Franchise-Gebühren

Mehr zum Thema finden Sie unter www.franchiseverband.com

Quelle: Deutscher Franchise-Verband e.V.

Eintrittsgebühr
Die Eintrittsgebühren sind bei jedem System unterschiedlich. Es existieren auch Systeme, die keine Eintrittsgebühren erheben. In diesem Fall sind in der Regel die laufenden Gebühren entsprechend höher. Doch wofür dienen sie? Sie entstehen generell durch die Vorleistungen des Franchise-Gebers wie z.B.:

  • Entwicklung des Geschäftstyps
  • Erprobung in Pilotbetrieben
  • Dokumentation des Know-hows
  • Image/Bekanntheitsgrad

und die Aufbau-/Transferleistungen wie beispielsweise:

  • Suche/Auswahl der Franchise-Nehmer
  • Standortanalysen
  • Betriebsaufbau
  • Erstschulung
  • Unterstützung bei der Markteinführung

Laufende Gebühren
Auch die laufende Gebühr bzw. Franchise-Gebühr ist je nach System unterschiedlich. Sie besteht meist aus einem gewissen Prozentsatz des Nettoumsatzes (zwischen 1 % und 15%). Die laufende Gebühr dient zur Amortisierung der Vorleistungen und wird unter anderem für die kontinuierliche Nutzung von

  • Know-how
  • Training
  • Markenschutz
  • Werbemitteln
  • Kontinuierlicher Unternehmensberatung
  • Weiterentwicklung (Innovation) des Systems

gezahlt. Neben der laufenden Gebühr können vom Franchise-Geber auch Werbeumlagen berechnet werden. In diesem Fall empfiehlt es sich nachzuprüfen, ob diese auch tatsächlich für überregionale Werbung und die allgemeine Marketingstrategie verwendet werden und nicht für andere Zwecke. In dieser Hinsicht haben Sie gegenüber dem Franchise-Geber auch einen Anspruch auf Rechnungsnachweis und Auskunftserteilung.