Checkliste: Der wasserdichte Mietvertrag
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Anmelden / RegistrierenDie Wohnfläche spielt für die Vermietung, den Mietvertrag und die Höhe der Miete einer Immobilie eine entscheidende Rolle. Die Grundlage für ihre korrekte Ermittlung und Berechnung legt die Wohnflächenverordnung. Lesen Sie hier, was sie vorgibt.
Zu wie viel Prozent wird die Terrasse der Wohnfläche einer Wohnung zugerechnet? Gehören Einbauschränke im Flur überhaupt dazu? Von welcher Raumhöhe an wird eine Dachkammer hinzugerechnet? Und wie misst man die Fläche eines Wohnzimmers: zwischen den Fußleisten oder von Wand zu Wand?
Die korrekte Berechnung der Wohnfläche spielt für die Vermietung eine wichtige Rolle.
Die korrekten Antworten auf diese Fragen zu kennen, kann für Vermieter von großer Bedeutung sein. Wenn eine Wohnung nach Wohnflächenverordnung berechnet um mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete nicht nur kürzen, sondern sogar zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Umso wichtiger zu wissen, welche Grundlagen für die Berechnung in der Wohnflächenverordnung festgelegt sind.
Zur Wohnfläche einer Wohnung gehören alle Flächen, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also auch Flure und Abstellräume. Sie werden mit 100 Prozent angerechnet.
Außerdem gehören dazu:
Nicht angerechnet werden hingegen:
Ebenfalls nicht zur Wohnfläche gehören nach Wohnflächenverordnung Räume, die nicht dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Diese Einschränkung betrifft vor allem Räume unterm Dach. Sie müssen (in 14 von 16 Bauordnungen) mindestens zur Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 bis 2,40 Meter aufweisen. Ist ein Dachraum dagegen über die größte Fläche nur 2,10 Meter hoch, zählt er überhaupt nicht zur Wohnfläche – so groß, schön und praktisch nutzbar er auch sein mag.
Zur Berechnung der Wohnfläche unter dem Dach:
Und dann kommt es noch darauf an, die unstreitig zur Wohnfläche gehörenden Quadratmeter korrekt auszurechnen. Auch hierfür sind in der Wohnflächenverordnung alle Regeln benannt.
All das klingt ziemlich komplex? Es kann durchaus Sinn machen, vor der Vermietung ein Ingenieurbüro mit dem Aufmaß einer Wohnung zu beauftragen.
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