Mietvertrag & Miethöhe

Checkliste: Der wasserdichte Mietvertrag

Damit beide Vertragspartner gut abgesichert sind

Die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter sollten im Mietvertrag genau geregelt sein. Um einen wasserdichten Mietvertrag aufzusetzen, muss sich der Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Das Mietrecht setzt Vermietern enge Grenzen bei der Gestaltung des Mietvertrages. Da die Gesetze regelmäßig durch Urteile des Bundesgerichtshofs ergänzt und präzisiert werden, sollten Sie auf jeden Fall ein aktuelles Vertragsformular verwenden, das von Mietrechtsexperten erstellt wurde und sich auf die Art der vermieteten Immobilie (Wohnung oder Einfamilienhaus) bezieht. Sie erhalten solche Verträge bei Eigentümerverbänden wie Haus & Grund oder Sie nutzen die online verfügbaren Muster Mietverträge für Mieter und Vermieter von ImmobilienScout24. Beim wasserdichten Mietvertrag sollten Sie mit Änderungen und Zusatzklauseln vorsichtig sein. Sollten diese dem geltenden Recht widersprechen, können sie vor Gericht nicht bestehen und benachteiligen den Vermieter im Konfliktfall.

  • Mieter und Vermieter: Füllen Sie alle geforderten Angaben über Vermieter und Mieter des Objekts aus. Alle volljährigen Personen, die in die Wohnung einziehen, sollten als Mieter eingetragen werden.
  • Mietvereinbarungen: Im Vertrag muss die vereinbarte Art der Miete stehen – etwa eine Kaltmiete mit Betriebskostenvorauszahlung oder eine Teilinklusivmiete, in der bestimmte Betriebskosten enthalten sind. Von der Warmmiete raten Experten ab, weil sie Risiken für den Vermieter birgt.
  • Kaution: Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution von höchstens drei Monatskaltmieten als finanzielle Sicherheit verlangen. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag vereinbart werden.
  • Betriebskosten: Alle Betriebskosten für das Objekt kann der Vermieter auf den Mieter umlegen. Dafür gibt es mehrere gängige Verfahren und Umlageschlüssel, die im Vertrag festgelegt sein sollten. Tipp: Vorlagen für die Betriebskostenabrechnung sind online verfügbar.
  • Zeitmietvertrag: Mit dieser Form des Mietvertrages können Sie das Objekt für einen befristeten Zeitraum vermieten. Die Befristung muss begründet werden und im Vertrag festgehalten sein. Das Mietverhältnis endet ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt.
  • Kündigungsrechtsausschluss: Mieter und Vermieter können mit einer entsprechenden Vereinbarung für eine bestimmte Frist von maximal fünf Jahren auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Dafür sehen Vertragsformulare Klauseln vor.
  • Zulässiger Gebrauch der Wohnung: Der Mietvertrag enthält bestimmte Regelungen für den zulässigen Gebrauch der Wohnung. So kann zum Beispiel eine gewerbliche Nutzung im Vertrag untersagt werden.
  • Hausordnung: Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Haus und gilt für alle Mieter. Damit sie gilt, muss dies im Mietvertrag festgehalten werden. Fügen Sie dem Vertrag die Hausordnung als Anhang bei.
  • Kleinreparaturen: Die vorgegebene Kleinreparaturklausel sollten Sie keinesfalls ändern oder ergänzen, da sie sonst rechtlich nicht mehr wirksam ist. Demnach muss der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen bis zu maximal 100 Euro je Reparatur übernehmen. Für welche Ausstattungsteile sie gilt, ist ebenfalls festgelegt.
  • Schönheitsreparaturen: Grundsätzlich muss der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen tragen. In einer Sonderklausel kann vereinbart werden, dass der Mieter bestimmte Arbeiten wie Streichen und Tapezieren übernimmt. Halten Sie sich auch hier genau an den vorgegebenen Text.

Sie sind Immobilien-Eigentümer?

Mit diesen Services treffen Sie die besten Entscheidungen:

  • Kostenlose Marktwerteinschätzung
  • Gratis Mietverträge und rechtssichere Vorlagen
  • Umfeld- und Preisentwicklung Ihrer Immobilie
  • Nebenkosten online abrechnen

Melden Sie sich unverbindlich an und profitieren Sie von allen Eigentümer-Services.

Jetzt kostenlos anmelden