Checkliste: Rechte und Pflichten eines Vermieters
Das sollten Sie wissen
Das Mietrecht ist ein komplexes juristisches Gebilde. Regelmäßige Urteile des Bundesgerichtshofes machen es noch unübersichtlicher. Einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten als Vermieter finden Sie hier.
Ihre Pflichten als Vermieter:
- Die Wohnung zur Verfügung stellen: Zu dem im Mietvertrag festgelegten Termin muss der Vermieter seinem Mieter die Wohnung zur Verfügung stellen und ihm die Schlüssel aushändigen. Von diesem Zeitpunkt an hat der Mieter das Hausrecht in der Wohnung.
- Instandhaltung und Reparatur: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung dem Zustand entspricht, den sie bei Abschluss des Vertrages hatte. Er ist verpflichtet, Schäden beseitigen zu lassen. Modernisierungen, Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen gehören nicht dazu.
- Heizung: Während der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres muss der Vermieter die Funktion der Heizung sicherstellen. Die Wohnung muss auf 20 Grad beheizt werden können.
- Aufnahme von Familienmitgliedern: Der Vermieter muss dem Mieter gestatten, enge Familienangehörige in der Wohnung aufzunehmen. Dazu gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Das gilt aber nur, wenn die Wohnung nicht überbelegt wird. Genaueres regelt der Mietvertrag.
- Untervermietung: Der Vermieter muss die Untervermietung der Wohnung zulassen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat – etwa wegen einer beruflichen Tätigkeit im Ausland. Er hat das Recht, den Namen des Untervermieters zu erfahren.
Ihre Rechte als Vermieter:
- Mieterhöhung: Innerhalb enger gesetzlicher Vorgaben und Fristen hat der Vermieter das Recht, die Miete zu erhöhen. Dabei muss er Gründe angeben und diese genau darlegen.
- Umlage der Betriebskosten: Alle Kosten für den Betrieb des Hauses kann der Vermieter gemäß der gesetzlichen Vorgaben auf die Mieter umlegen. Verwaltungskosten gehören nicht dazu. Er ist verpflichtet, dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen.
- Missbrauch verbieten: Im Mietvertrag kann der Vermieter den Missbrauch der Wohnung untersagen: Zum Beispiel darf der Mieter die Wohnung nicht gewerblich nutzen, wenn dies mit Kundenverkehr oder Lärmbelästigung einhergeht.
- Zutritt zur Wohnung: In bestimmten Situationen hat der Vermieter das Recht, die Wohnung nach Absprache mit dem Mieter zu betreten, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, für Besichtigungen mit Nachmietern oder Kaufinteressenten oder bei notwendigen Reparaturen.
- Kündigung: Der Vermieter kann dem Mieter aufgrund von Eigenbedarf kündigen, muss dabei aber enge gesetzliche Vorgaben und Fristen beachten. Bei wiederholter und bewiesener Störung des Hausfriedens oder Zahlungsverzug hat er das Recht zur fristlosen Kündigung.
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