Arbeitsrecht
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Ob Urlaub, Abmahnung oder Fristvertrag: Das Arbeitsrecht birgt so
manchen Fallstrick. Damit Sie sich als Arbeitgeber nicht verheddern, haben
wir für Sie die wichtigsten Fakten des Arbeitsrechts zusammengefasst.
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Mitarbeiter einstellen
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01
Stellenanzeige
Wenn Sie neue Mitarbeiter suchen, sollten Sie die Stellenanzeige neutral formulieren. Das bedeutet: Sie dürfen weder eine bestimmte Altersgruppe noch ein Geschlecht bevorzugen. Fordern Sie keine Fotos von Bewerbern an. Im Vorstellungsgespräch sollten Sie nur solche Fragen stellen, die mit dem Job in Zusammenhang stehen. Wenn es für den Einsatz des Bewerbers wichtig ist, dürfen Sie sich auch nach dem Gesundheitszustand erkundigen. Fragen nach Familie, Gewerkschaftszugehörigkeit oder religiöser Anschauung sind nicht erlaubt.
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02
Probezeit
Wenn Sie sich für einen Bewerber entschieden haben, können Sie mit einer Probezeit testen, ob es wirklich der Richtige ist. Die Dauer einer Probezeit ist nur für Ausbildungsverhältnisse gesetzlich vorgeschrieben. Üblich sind ansonsten bis zu sechs Monate.
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03
Befristeter Arbeitsvertrag
Wollen Sie den Vertrag insgesamt befristen, können Sie das tun, wenn Sie einen Grund haben. Haben Sie zum Beispiel nur vorübergehend betrieblichen Bedarf oder soll der Bewerber einen anderen Angestellten vertreten, ist eine Befristung erlaubt. Ohne Grund dürfen Sie einen befristeten Vertrag auf maximal zwei Jahre abschließen.
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Vorgaben Arbeitsrecht
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04
Mindestlohn
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Mindestlohn. Dieser liegt derzeit bei 8,84 Euro pro Stunde. Azubis und Pflichtpraktikanten müssen Sie keinen Mindestlohn zahlen. Ausnahmen gelten auch für Langzeitarbeitslose.
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05
Arbeitszeit
Wie lange ein Arbeitnehmer pro Tag und Woche arbeiten darf, ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Acht Stunden pro Tag ist hier die Höchstgrenze – verteilt auf sechs Werktage. Vorübergehend ist auch eine Arbeitszeit von zehn Stunden erlaubt. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angestellten regelmäßig Pause machen – mindestens eine halbe Stunde. Diese können Sie auch aufteilen, mindestens müssen dabei aber 15 Minuten Pause am Stück herauskommen.
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06
Überstunden
Überstunden sind dann erlaubt, wenn der Tarif- oder Arbeitsvertrag die Möglichkeit dazu bietet. Der Betriebsrat hat hier ein Wörtchen mitzureden, außerdem gilt die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Wenn Sie Überstunden anordnen, müssen Sie diese in angemessener Weise ausgleichen. Im Regelfall sind Überstunden zusätzlich zu bezahlen. Wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist oder Sie sich bereits im Vertrag darauf verständigt haben, dürfen die Überstunden auch abgebummelt werden.
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07
Krankheit
Sollte Ihr Angestellter einmal krank sein, muss er Ihnen das sofort mitteilen. Das heißt, dass er sich zu Arbeitsbeginn – noch bevor er zum Arzt geht – krankmelden sollte. Spätestens in den ersten Arbeitsstunden muss er von sich hören lassen. Normalerweise muss er nur ein Attest vorlegen, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Sie können aber im Arbeitsvertrag auch vereinbaren, dass eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag eingereicht werden muss.
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08
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub – laut Gesetz auf mindestens 24 Werktage. In der Praxis ist die Zahl der Urlaubstage entweder tariflich oder im einzelnen Arbeitsvertrag geregelt. Den Urlaub müssen Ihre Angestellten im laufenden Jahr nehmen – mindestens zwei Wochen am Stück müssen Sie ihnen gewähren. In dieser Zeit dürfen die Mitarbeiter auch mal nicht erreichbar sein – also die Diensthandys ausschalten und keine E-Mails lesen.
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Abmahnung & Kündigung
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09
Abmahnung
Sollte einer Ihrer Arbeitnehmer sich einmal dienstlich falsch verhalten, haben Sie die Möglichkeit, ihn abzumahnen. Um das Ganze am Ende besser beweisen zu können, sollten Sie dies schriftlich tun – oder zumindest vor Zeugen. Die Abmahnung sollte das vertragswidrige Verhalten rügen – inklusive Datum, Ort und Zeit. Fordern Sie Ihren Angestellten auf, dieses Verhalten einzustellen und machen Sie ihm klar, dass er ansonsten mit einer Kündigung zu rechnen hat.
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10
Kündigung
Falls es zur Kündigung kommt, müssen Sie diese schriftlich aussprechen. Hier reicht weder eine Kündigung per Mail oder SMS oder gar der mündliche Rausschmiss. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Je nachdem, wie lange der Angestellte bei Ihnen arbeitet, kann die Frist länger ausfallen. Auch durch den Tarifvertrag können andere Fristen vorgegeben sein.