Unternehmensgründung - leichter als gedacht
Jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat, kann Unternehmer sein. Unternehmer werden in Gewerbetreibende und freie Berufe unterschieden und vom Finanzamt als "Selbstständige" geführt. Für beide Gruppen gibt es unterschiedliche Verfahren, Unternehmen ins Leben zu rufen. Sie werden auch steuerlich unterschiedlich behandelt.
Unter den Gewerbetreibenden wird abhängig von ihrem Umsatz nach Kleingewerbetreibende und Kaufleute unterschieden.
Bei Kleingewerbetreibenden darf der jährliche Umsatz nicht 260.000 Euro und der Gewinn nicht 25.000 Euro überschreiten. Sie sind nur im Gewerberegister des Gewerbeamtes eingetragen.
Bei Gewerben mit höherem Umsatz und Gewinn, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, betreibt der Unternehmer ein Handelsgewerbe und muss sich ins Handelsregister eintragen lassen. Er ist in diesem Fall Kaufmann. Kaufleute haben besondere Rechte und Pflichten. So können sie, ohne dass es ausdrücklich vorher vereinbart wurde, eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit in Rechnung stellen. Auch bürgen Kaufleute beispielsweise bereits durch eine mündliche Äußerung. Schriftlich muss dies - anders als bei Nicht-Kaufleuten - nicht festgehalten werden.
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