Gründung aus Arbeitslosigkeit

Für viele Arbeitslose erscheint der Weg in die berufliche Selbständigkeit ein Ausweg aus der drohenden Langzeitarbeitslosigkeit zu sein. Allerdings ist nicht jeder, der ein eigenes Unternehmen gründen will, dafür geeignet.

Förderprogramme

Existenzgründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können, wie alle anderen Gründer auch alle öffentlichen Förderprogramme in Anspruch nehmen.

Seit dem 1. August 2006 gibt es den Gründungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Er ersetzt den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") und das Überbrückungsgeld. Für das Überbrückungsgeld wird es voraussichtlich eine Übergangslösung geben.

Einstiegsgeld für ALG-II Empfänger

ALG-II Empfänger, die sich beruflich selbständig machen möchten, erhalten zwar weder Überbrückungsgeld noch einen Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), dafür können sie aber ein Einstiegsgeld, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt wird, erhalten.

Stand: August 2006

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