Gewerbe oder Freier Beruf?

Wer sich selbständig macht, betreibt entweder ein Gewerbe oder gehört zu den Freien Berufen.

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist (fast) jede selbständige Tätigkeit, mit der man Geld verdient. Händler, Gastronomen, Handwerker oder Produzenten von Waren gehören beispielsweise zu den Gewerbetreibenden. Gründer, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder sich in der Land- und Forstwirtschaft selbständig machen, sind dagegen keine Gewerbetreibende.

Das Einkommensteuergesetz beschreibt eine gewerbliche Tätigkeit so: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit selbständig, d. h. eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung und mit der Absicht, sie zu einer selbständigen Erwerbsquelle zu machen und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben, betreiben Sie ein Gewerbe (EStG § 15).

Was ist eine freiberufliche Tätigkeit?

Das wichtigste Kennzeichen für einen Freiberufler ist die enge Verknüpfung zwischen persönlicher Ausbildung und beruflicher Selbständigkeit.

Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz definiert den Freien Beruf folgendermaßen: "Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." (§1 (2) PartGG)

Stand: Juni 2006

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