Beim Umzug in eine neue Wohnung wird eine Mietkaution fällig. Der gesamte Betrag fließt auf ein Mietkautionskonto, das dem Vermieter bei ausbleibenden Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung als Sicherheit dient. Nach Beendigung des Mietverhältnisses bekommt der Mieter das Geld zurück.


Das macht eine Mietkaution aus

  • Sie sorgt für Sicherheit: Ansprüche der Vermieter:in gegenüber den Mieter:innen werden sichergestellt. Gesichert werden damit zukünftige Forderungen des Vermieters, z. B. wenn der Mieter seine Betriebskostenrechnung nach Ende des Mietvertrages nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, oder wenn Mieter Reparaturen während der Nutzung der Wohnung verursacht, aber nicht bezahlt hat.
  • Die Kaution muss vertraglich festgeschrieben sein: Der Vermieter kann die Hinterlegung der Mietkaution jedoch nur dann verlangen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Einen gesetzlichen Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietkaution sieht das Gesetz nicht vor.
  • Sie hat eine Höchstgrenze und darf in Deutschland bis zu 3 Nettokaltmieten betragen
  • Die Mietkaution kann auch in bis zu drei Raten gezahlt werden. Die erste ist bei Mietbeginn fällig, die beiden anderen sind mit der zweiten und dritten Monatsmiete zu zahlen. (§ 551 Absatz 2 Satz 1 BGB) In Verzug geraten darf der Mieter aber nicht. Bei Mietverträgen, die nach Inkrafttreten der Mietrechtsnovelle 2013 abgeschlossen worden sind, können Vermieter:innen  ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn die Kaution nicht rechtzeitig gezahlt wird und der Rückstand auf dem Mietkautionskonto zwei Monatsmieten erreicht hat.
  • Sie ist unkündbar: Während der gesamten haben Mieter:innen keinen Zugriff auf das Geld.
  • Die Kaution muss geschützt werden: Die Vermieter:in muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen auf einem Mietkautionskonto anlegen

Formen der Mietkaution

Barzahlung: Den Betrag der Bargeldzahlung und das Datum auf einer Quittung aufschreiben und vom Vermieter unterschreiben lassen. Sonst könntest du Schwierigkeiten bei der Rückzahlung bekommen.

Kautionsschutzbrief: Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, bei der du keinen festen Betrag für die Mietkaution aufbringen muss, sondern monatlich eine Gebühr bezahlst.

Bankbürgschaft: In diesem Fall bürgt die Bank des Mieters für seine Bonität. Eventuell wird eine Gebühr seitens der Bank erhoben.

Tagesanleihe: Diese Staatsanleihen können in Form von Schuldbuchkonten gekauft werden. Je nach Zinssatz ist auch diese Möglichkeit durchaus beachtenswert.

Mietkautionsdepot: Selbst Investmentfonds dürfen als Kautionskonto benutzt werden. Aufgrund der attraktiven Zinssätze sollte man diese Alternative auf jeden Fall in Erwägung ziehen.

Sparbuch: Du kannst dein Mietkautionskonto auch selbst einrichten – Banken und Sparkassen bieten diesen Service für Privatkund:innen an – allerdings mit äußerst niedrigen Zinsen.

Du eröffnest auf deinen Namen ein Sparkonto. Das dazugehörige Sparbuch verpfändest du als Mietsicherheit an den Vermieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird das Guthaben an den Mieter ausgezahlt. Dazu benötigst du die Freigabe des Vermieters.

Treuhandkonto: Der oder die Vermieter:in richtet ein Treuhandkonto für die Kaution ein. In diesem Fall liegt die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt auf einem separaten Konto oder in Form eines Sparbuchs an. Dort verbleibt es, bis das Mietverhältnis endet.

Überweisung auf das Konto der Vermieter:in: Unbedingt den Einzahlungsbeleg behalten und zusammen mit dem Mietvertrag abheften., damit du auch später die Einzahlung nachweisen kannst.



Das müssen Vermieter:innen bei der Kaution beachten

Der Vermieter muss die ihm überlassene Mietkaution auf einem von seinem Vermögen getrennten Konto an (§ 551 Absatz 3 Satz 1 bis 4 BGB). Das Konto muss insolvenzsicher sein. Der Betrag der Mietkaution ist zu verzinsen.

Die Zinsen bleiben auf dem Konto und werden der Kaution zugeschlagen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter die Kaution plus aufgelaufener Zinsen zurück. Vorausgesetzt, der Vermieter meldet keine Forderungen auf die Mietsicherheit an, etwa weil der Mieter noch Betriebskosten schuldig ist oder weil durch ihn verursachte Schäden an der Wohnung beseitigt werden müssen.

Solange musst du auf die Kautionrückzahlung warten

Ist das Mietverhältnis beendet, erhälst du die Kaution zurück – inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen. Voraussetzung für die komplette Rückzahlung ist natürlich, dass der Vermieter keine offenen Forderungen gegen dich hat. Bist du noch Mietzahlungen schuldig, weil du die pflichtgemäßen Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt  hast oder ist noch eine Betriebskostennachzahlung fällig, dürfen Vermieter:innen einen Teil eibehalten.

Der Vermieter hat die Mietkaution zurückzuzahlen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Mietverhältnis ist beendet.
  • Eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist des Vermieters ist abgelaufen.
  • Es steht fest, dass der Vermieter gegen den Mieter keine Ansprüche mehr hat, für die die Kaution verwendet werden müsste.

Die Rückzahlung der Kaution, und das gilt für alle Formen des Mietkautionskontos, erfolgt innerhalb „einer angemessenen Zeit“. Der Vermieter muss schließlich zunächst prüfen, ob er noch Ansprüche an den Mieter anzumelden hat, die mit der Mietkaution zu verrechnen wären, etwa ausstehende Mietzahlungen oder Nachzahlungen von Betriebskosten.

In der Regel dauert die Prüf- und Überlegungsfrist der Vermieter:in bei der Wohnraummiete drei bis maximal sechs Monate. Wenn kein Anspruch durch den Vermieter gestellt wird, ist spätestens sechs Monate nach Mietende die Mietkaution an den Mieter zurückzuzahlen. Falls bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Betriebskostenabrechnung vorliegt, darf der Vermieter deshalb nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen Betrag, der in etwa der erwarteten Nachzahlung entspricht.

Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Danach hast du kein Anrecht mehr, dier Kaution zurück zu verlangen.

TIPP

So kannst du deinen Teil dazu beitragen, die Kaution möhlichst rasch zurück zu bekommen:

  • Begleiche offene Zahlungen:
  • Übergib die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben werden.
  • Vereinbare einen verbindlichen Termin zur Wohnungsübergabe mit der Vermieter:in oder Verwaltung.
  • Ganz wichtig ist die Anfertigung eines Übergabeprotokolls.

 

Mietkaution und Zinsen

Wie die Vermieter:in die Kaution anlegt, ist in der Regel ihre Sache. Doch Ihr könnt euch zuvor auf eine bestimmte Anlageform verständigen, etwa mit dem Ziel, mehr Zinsen aus dem festgelegten Geld zu erwirtschaften. Das ist unter Umständen für alle von Vorteil. Zwar müssen Vermieter:innen die Zinsen am Ende des Mietverhältnisses an dich weiterreichen, aber möglicherweise profitieren sie von einem Zinsgewinn, falls Forderungen wegen einer eventuellen Mietvertragsverletzung die Höhe der Kaution übersteigen.

Allzu große Hoffnungen auf satte Zinszuwächse sollten sich aber weder Mieter noch Vermieter machen. Das derzeitige Zinsniveau befindet sich auf dem historischen Tiefstand – und dort wird es mittelfristig auch bleiben.  

Doch möglicherweise hast du noch andere Zinseinkünfte, sodass die Summe über dem Limit liegt. Dann musst du die Mietkautionszinsen zusammen mit den anderen Einkünften in der Einkommensteuererklärung angeben.


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