Ein Mietspiegel gibt Auskunft über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Auflistung wird regelmäßig aktualisiert und stellt die sicherste und beste Informationsquelle für das aktuelle Mietenniveau dar.

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Vermieter schauen in den Mietspiegel

Der Mietspiegel hat sich hierzulande als Instrument zur Feststellung der Mietentwicklung durchgesetzt. Mittlerweile gibt es ihn in fast jeder Gemeinde oder Stadt. Vermieter können zwar auch Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten zur Begründung einer Mieterhöhung heranziehen, arbeiten aber, wo vorhanden, in der Regel mit dem Mietspiegel.

Der Mietspiegel listet in Tabellen auf, wie viel ein Quadratmeter Wohnraum in den verschiedenen Wohnlagen innerhalb einer Gemeinde oder Stadt kostet. Und wie viel für Extras und Einbauten hinzukommt und wie alt die Wohnungen sind. Damit hat sowohl der Mieter als auch der Vermieter ein Instrument an der Hand, mit dem er ablesen kann, wie viel seine Wohnung auf dem Markt wert ist.


Was kostet dein Umzug?

Wohnfläche

ca.

Entfernung

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Kosten

Umzugsunternehmen

ab

 

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Was sind einfache und qualifizierte Mietspiegel?

Mietspiegel ist nicht gleich Mietspiegel: Man unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel. Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Mietspiegel, „der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist“. Nur dann ist er gültig – und erfasst, welche Mietpreise rechtlich zulässig sind. Ein qualifizierter Mietspiegel muss zwingend alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst und alle vier Jahre komplett neu erstellt werden.

Ein einfacher Mietspiegel hingegen wird von der Gemeinde oder Mietinteressenvertretern erstellt und sollte alle zwei Jahre aktualisiert werden. Es soll eine Orientierung über ortsübliche Mieten liefern – und wird ebenfalls vielerorts als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anerkannt.

Mieterhöhung muss Mietspiegel berücksichtigen

Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, muss der Vermieter ihn bei einer beabsichtigten Mieterhöhung als Begründungsmittel heranziehen. Er darf die Miete nämlich nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen – und die ist im Mietspiegel erfasst.

Weitere Bedingungen einer Mieterhöhung: Die letzte Erhöhung muss mindestens 15 Monate her sein, und innerhalb von drei Jahren darf die Miete um nicht mehr als 20 Prozent steigen.

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