Ist das Mietverhältnis beendet, gibt’s die Mietkaution zurück. Aber wie lange darf der Vermieter mit der Rückzahlung warten?
Dieses Thema sorgt regelmäßig für Zoff zwischen Mieter und Vermieter: Das Mietverhältnis ist beendet, die Wohnung geräumt, und nun möchte der Mieter so schnell wie möglich sein Geld zurück, dass er beim Einzug als Mietkaution hinterlegt hatte. Mietrechtlich gesehen muss der Vermieter innerhalb einer „angemessenen Frist“ von drei bis sechs Monaten seine möglichen Ansprüche an die Kaution geltend machen. Hat der Mieter also noch Mietschulden oder hat er es unterlassen, beim Auszug etwa notwendige Schönheitsreparaturen zu erledigen, kann der Vermieter den entsprechenden Betrag einbehalten.
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Ist alles glatt verlaufen, bestehen also keine Forderungen des Vermieters an den Mieter, muss der Vermieter die Kaution in voller Höhe und gegebenenfalls verzinst zurückzahlen. Eine Ausnahme bilden die Betriebskosten, denn die werden einmal jährlich abgerechnet, also nicht zum Zeitpunkt des Auszugs. Hier kann sich der Vermieter Zeit lassen, bis die aktuelle Betriebskostenabrechnung auf dem Tisch liegt – sofern er annimmt, dass der ehemalige Mieter hier noch eine Nachzahlung zu leisten hat. Das heißt aber nicht, dass er die gesamte Kaution einbehält – in der Regel sind das drei Monatskaltmieten –, sondern allenfalls einen Teil des Geldes.
Was kostet dein Umzug?
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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Der Mieter sollte allerdings im eigenen Interesse nicht einfach abwarten, bis der Vermieter endlich geprüft und gerechnet hat und das Geld nach langen Monaten Wartezeit endlich auf dem Konto eintrifft. Denn der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Ist die Frist verstrichen, ist das Geld futsch, auch wenn sich der Mieter nichts hat zuschulden kommen lassen.
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