Änderungen für Immobilienkäufer 2017
Worauf Sie beim Immobilienkauf achten sollten
Das neue Jahr bringt für Immobilienkäufer steuerliche Änderungen, aber auch höhere Fördergelder für Einbruchschutz. Eigentümer von Immobilien, in denen Strom erzeugt wird, können diesen im neuen Jahr günstig an ihre Mieter verkaufen.
Ab 1. Januar 2017 erhöht sich im Bundesland Thüringen die Grunderwerbsteuer von fünf Prozent auf 6,5 Prozent. Kostet eine Immobilie mehr als 400.000 Euro, sind damit 26.000 Euro für den Fiskus fällig. In vier Bundesländern – Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein – beträgt der Steuersatz mittlerweile 6,5 Prozent. Nur Bayern und Sachsen begnügen sich noch mit einem niedrigeren Steuersatz von 3,5 Prozent.
Wer Wohneigentum erwirbt oder besitzt, kann staatlich geförderte Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch in Anspruch nehmen. Der Bund hat die Fördergelder für 2017 um 50 Millionen Euro aufgestockt. Die Förderbank KfW finanziert mit begünstigten Darlehen oder Zuschüssen den Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren sowie von Fenstern. Auch die Ausstattung mit einer Alarmanlage oder Videokameras und einer sicherheitserhöhenden Beleuchtung wird bezuschusst.
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten entweder pauschal oder einzeln aufgelistet steuerlich absetzen. Das Finanzamt akzeptiert den Wohnungswechsel dann steuermindernd, wenn sich die tägliche Gesamtfahrtzeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Wenn die Kinder durch den Umzug Zusatzunterricht benötigen, sind die Auslagen ebenfalls steuerlich absetzbar. Die Umzugspauschalen erhöhen sich ab Februar 2017 für Verheiratete von 1.493 Euro auf 1.528 Euro. Ledige erhalten jeweils den halben Betrag. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind oder andere Personen spendiert der Fiskus 337 Euro extra.
Wer eine Immobilie kauft oder baut, in der eigener Strom erzeugt wird, kann ab 2017 den Strom günstig an seine Mieter verkaufen. Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016, das auch Wohnungseigentümergemeinschaften betrifft. Wird der Mieterstrom in „unmittelbarer räumlicher Nähe“ zu dem Miet-Objekt produziert, muss er nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden. Ab 2017 entfallen bei sogenannten Mieterstrommodellen die Nutzungsentgelte und die Konzessionsabgabe. Dabei entfällt auch weitgehend die EEG-Umlage. Durch die niedrigeren Nebenkosten kann ein Vermieter die Attraktivität seines Miet-Objekts steigern. Jeder Mieter kann sich dabei frei entscheiden, ob er verfügbaren Mieterstrom beziehen will oder einen anderen Strom-Anbieter wählt. Die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen unterstützen zudem die lokale Stromversorgung von Mietwohnungen, indem sie Hilfe bei der Zählerinfrastruktur, Beratung oder der Installation zur Verfügung stellen.
Bereits 2016 wurde zum Teil die Darlehensvergabe für ältere Kreditnehmer verschärft. Grund dafür war die Umsetzung der EU-Richtlinien zu Wohnimmobilien. Im neuen Jahr müssen Kreditnehmer mit weiteren Änderungen rechnen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Instrumente bekommen, um die Kreditvergabe der Banken an Immobilienkäufer einzuschränken. Das Gesetz tritt voraussichtlich bis zum Sommer 2017 in Kraft. Es sieht beispielsweise im Fall einer Warnung vor einer Immobilienblase durch die Bundesbank Kreditobergrenzen im Verhältnis zum Einkommen und zu Mindesttilgungshöhen vor.
Der Inhalt der Bauvorschriften ist Ländersache – das gilt auch für die Ausstattung mit Rauchmeldern. Mittlerweile haben alle 16 Bundesländer die Vorschriften für Neubauten und umfangreiche Umbauten gesetzlich festgelegt. Allerdings variieren die Übergangsfristen. Ab 2017 müssen Alt- und Neubauten in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein – in Berlin gilt dies ab 1. Januar für Neubauten.