Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
Jetzt Beitrag berechnen

Kann ich als Vermieter Renovierungskosten absetzen?

Vermieter haben viele Ausgaben für ihre Immobilien, von denen sich einige von der Steuer absetzen lassen. Bei Renovierungskosten gelten bestimmte Regeln. Hilfreich ist es, dass Sie sich von einem erfahrenen Steuerberater unterstützen lassen, denn dieser hilft Ihnen dabei die maximale Steuerersparnis zu erzielen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie dürfen Renovierungskosten für eine vermietete Wohnung von der Steuer absetzen.

  • Renovierungskosten in den ersten drei Jahren nach Kauf der Immobilie müssen Sie über lange Zeit hinweg abschreiben.

  • Danach können Sie Renovierungskosten bis zu 4.000 Euro direkt geltend machen.

  • Gehen Sie bei der Steuererklärung sehr sorgfältig vor und lassen Sie sich bei Bedarf von einem erfahrenen Steuerberater unterstützen.

Darf ich als Vermieter die Renovierungskosten von der Steuer absetzen?

Vermieter haben die Möglichkeit, Ausgaben rund um die Vermietung von der Steuer abzusetzen. Zwar müssen Sie für die nicht umlegbaren Kosten selbst aufkommen, aber die Absetzung hat den Vorteil, dass Sie weniger Steuer zahlen und so effektiv Geld sparen können. Neben den Anschaffungskosten haben Vermieter Ausgaben für Instandhaltung und Modernisierung, die sich von der Steuer absetzen lassen. Mehr über die Möglichkeit der Steueranrechnung von Anschaffungskosten lesen Sie hier.

Darüber hinaus gilt, dass Renovierungskosten, die ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent des Gebäudewertes darstellen, zu den Anschaffungskosten zählen. Diese können Sie über die nächsten 40 bis 50 Jahre abschreiben. Zum Teil zählen auch Schönheitsreparaturen und Anstriche zu diesen Kosten. Alle Renovierungskosten, die in den drei Jahren nach dem Immobilienkauf anfallen, gehören ebenfalls zum Kaufpreis und müssen über die nächsten Jahrzehnte abgeschrieben werden.

Die gute Nachricht für Vermieter lautet, dass Sie nach drei Jahren anfallende Renovierungskosten über zwei bis fünf Jahre verteilt absetzen dürfen. Dabei handelt es sich um „Investitionen, die den Standard erhalten“. Ausgaben, die den Standard oder die Nutzfläche der Immobilie erhöhen, können Sie sogar sofort von der Steuer absetzen, solange es sich um Summen unter 4.000 Euro handelt. Ein Beispiel dafür wäre der Einbau einer Fußbodenheizung.

Übrigens: Wenn Ihre Immobilie denkmalgeschützt ist, können Sie eine besonders hohe Abschreibung bei Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten geltend machen.

Wie gehe ich bei der Steuererklärung vor?

Damit Sie Ihre Renovierungskosten für die Mietimmobilie korrekt von der Steuer absetzen können, ist es wichtig, die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen. Häufig empfiehlt sich ein erfahrener Steuerberater, der Ihnen viel Zeit und Arbeit abnimmt. Wenn Sie sich selbst an der Absetzung versuchen möchten, sollten Sie bei Elster die folgenden Formulare beachten:

  • Anlage V: Diese Anlage enthält Angaben zu Mieteinnahmen, Umlagen, Zuschüssen, Gebäudeabschreibung, Darlehenszinsen sowie Betriebs- und Verwaltungskosten.

  • Gebäudeabschreibung (AfA): Zusätzlich sollten Sie dieses Formular nutzen, in dem Sie die Abschreibung von den Mieteinnahmen abziehen. Je höher die Abschreibung ist, desto mehr Steuern können Sie sparen.

  • Werbungskosten: Renovierungskosten nach dem dritten Jahr, laufende Kosten, Darlehenszinsen und Ausgaben rund um die Gebäudeabschreibung zählen zu den Werbungskosten, die Sie als Vermieter haben.

Sie wollen keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?

Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Vermieter-Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
* Pflichtangabe
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.