Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

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Fragen an den Mieter vor Einzug

Welche Fragen Vermieter dem Mieter unbedingt vor dem Einzug stellen sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sie bekommen einen Überblick über die wichtigsten Infos und erfahren außerdem, welche Fragen tabu sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vermieter sollten Fragen stellen, um die passenden Mieter herauszufiltern und eine Vorauswahl zu treffen.

  • Es dürfen nur zulässige Fragen gestellt werden. Hierzu gehören Fragen zu Verdienst und Arbeitgeber.

  • Unzulässige Fragen sind Fragen zur Nationalität und Religionsangehörigkeit. Sie verstoßen gegen die Grundrechte.

  • Ein Immobilienmakler stellt sich als optimale Hilfe heraus, da er weiß, welche Fragen wichtig und zulässig sind. Er hilft dabei, die richtigen Mieter zu finden.

Warum sollen Vermieter dem potentiellen Mieter Fragen stellen?

Für Vermieter ist es wichtig die richtige Wahl hinsichtlich der Mieter zu treffen, was jedoch nicht immer so einfach ist. Deswegen ist es empfehlenswert sich als Vermieter eine Checkliste zu den Fragen während der Wohnungsbesichtigung zu erarbeiten. Anhand der Antworten auf die Fragen fallen möglicherweise Bewerber heraus, die die Kriterien nicht erfüllen oder nicht zu den restlichen Mietern passen. Allerdings müssen Vermieter hinsichtlich der Fragen einige rechtliche Aspekte beachten.

Welche Fragen sollte der Vermieter bei der Besichtigung an Mieter stellen?

Vielerorts ist der Andrang bei Wohnungsbesichtigungen sehr hoch. Bei vielen Bewerbern ist es daher schwer, genau den richtigen Mieter zu finden. Mit den richtigen Fragen lässt sich in kürzerer Zeit eine gewisse Vorauswahl treffen. Wir haben hier wichtige Fragen zusammengestellt, die Vermietern bei der Mieterauswahl helfen können. Den Fragenkatalog sollten Vermieter immer parat haben, um keine Fragen zu vergessen:

  • Wann möchten Sie einziehen?

  • Wie lange möchten Sie in der Wohnung wohnen?

  • Ist ein befristetes Mietverhältnis gewünscht?

  • Möchten Sie die Wohnung möbliert oder teilmöbliert übernehmen?

  • Möchten Sie die Einbauküche abkaufen oder bringen Sie eine eigene Küche mit?

  • Benötigen Sie auch einen Garagenstellplatz?

  • Wie viele Personen sollen in die Wohnung einziehen?

  • Gehören die anderen Personen zum Haushalt oder sind es Freund oder Bekannte?

  • Für welche Zwecke soll die Wohnung angemietet werden?

  • Soll sie nicht nur zu Wohnzwecken genutzt werden, wozu noch?

  • Gehören zum Haushalt Haustiere (Anzahl und welche Art)?

  • Soll in der Wohnung ein Instrument gespielt werden?

  • Gibt es Raucher im Haushalt?

  • Verfügen Sie über einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag?

  • Wie hoch ist der Verdienst, gibt es Gehaltsabrechnungen und wer ist der Arbeitgeber?

  • Müssen Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen, um die Kaution oder Miete zahlen zu können?

  • Warum endet das bisherige Mietverhältnis?

  • Gibt es aus vorherigen Mietverhältnissen Mietschulden?

  • Können Sie eine Vorvermieterbescheinigung und eine SCHUFA Auskunft vorlegen?

  • Gibt es ein Verfahren zur Vermögensauskunftserteilung?

Das sind alles relevante Fragen, die Vermieter während der Besichtigung unbedingt stellen sollten. So lassen sich nicht passende Mieter herausfiltern. Handelt es sich beispielsweise um ein Haus mit überwiegend älteren Mietern, passen junge Familien mit kleinen Kindern nicht in den Mieterstamm. Auch Leute, die mit lauten Instrumenten musizieren, könnten aus dem Raster fallen. Oftmals sind auch Tiere nicht erwünscht, oder nur ganz bestimmte Tierarten.

Welche Fragen an Mieter sind allgemein immer zulässig?

Für Vermieter gibt es natürlich viele wichtige Fragen, die gestellt werden wollen. Informiert sich der Vermieter nicht gründlich und befragt die Bewerber nicht, läuft er Gefahr, sich für den falschen Mieter zu entscheiden. Die Bereiche, zu denen Fragen gestellt werden können, sind jedoch eingeschränkt. Möglich sind Fragen zu folgenden Themen:

  • Verdienst und Arbeitsplatz

  • Vermögenslage und wirtschaftliche Situation

  • Personenanzahl, die zum Haushalt gehört

  • Art des Haustieres bzw. der Haustiere und die ihre Anzahl

Wer die wichtigsten Fragen an den möglichen Mieter stellt, kann anhand der Antworten ableiten, wie hoch möglicherweise das Ausfallrisiko ist. Natürlich sollte nicht nur den Antworten der potentiellen Mieter vertraut werden. Es ist wichtig, auch eine Bonitätsauskunft einzuholen. Eventuell ist es auch eine Option, bei dem alten Mieter anzufragen, ob der Bewerber seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und ob die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgelassen wurde.

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Neben den erlaubten Fragestellungen gibt es auch viele Bereiche, zu denen keinerlei Fragen gestellt werden dürfen. Wir haben hier die Themenbereiche zusammengestellt, zu denen Vermieter keine Fragen stellen dürfen und sollten:

  • Nationalität, Religionszugehörigkeit und Ethnie

  • Familienstand, Kinderwunsch und Schwangerschaft

  • Vorstrafen und Aufenthaltsgenehmigung

  • Rauchgewohnheiten

  • Krankheiten

  • Anzahl von Besucher

  • Musikgeschmack und Hobbies

  • Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung

  • Grund des Wohnungswechsels

  • Mitgliedschaft in einer Partei oder politische Einstellung

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