Nebenkostenabrechnung: Was Mieter wissen sollten

Eine Prüfung der Endabrechnung schützt vor überhöhten Zahlungen

Die Nebenkosten-Endabrechnung wird in den ersten Wochen des Kalenderjahres von vielen Mietern mit Spannung erwartet. Je nach Höhe der Vorauszahlungen und der Aufwendungen insbesondere für Heizungs- und Warmwasserkosten ergibt sich für den Mieter eine Nachzahlung, oder er erhält Geld zurück.

Bei vielen Mietwohnungen werden die Nebenkosten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres abgerechnet. Dies ist jedoch keine bindende Vorschrift, denn der Vermieter oder die Hausverwaltung können auch andere Zeiträume festlegen, zum Beispiel dass die Abrechnung immer Ende Juni erfolgt.

Was kostet dein Umzug?

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Kosten

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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Grundlagen für die Nebenkosten-Endabrechnung

Grundsätzlich betragen die Abrechnungsperioden jedoch maximal zwölf Monate. Basis für die Abrechnung sind die tatsächlichen Verbrauchswerte und Aufwendungen, die von der Hausverwaltung ermittelt werden. Bei Häusern mit mehreren Eigentumswohnungen übernimmt dies in aller Regel ein Hausverwaltungsunternehmen, während bei kleineren Mietshäusern häufig der Vermieter die Kosten in Eigenregie ermittelt.

Keine Endabrechnung bei Pauschalzahlungen

Wichtig zu wissen: Sie erhalten für die Nebenkosten nur eine Endabrechnung, wenn im Mietvertrag zusätzlich zur Kaltmiete Vorauszahlungen vereinbart sind. Enthält der Mietvertrag hingegen eine monatliche Pauschalzahlung für die Nebenkosten, sind mit dieser Zahlung alle Aufwendungen abgegolten, und es gibt keine nachträglichen Abrechnungen.

Nicht alles darf auf den Mieter umgelegt werden

Zunächst einmal regelt der Mietvertrag, welche Aufwendungsposten vom Mieter zu begleichen sind. Dabei sind dem Vermieter jedoch gesetzliche Grenzen gesetzt. So muss der Vermieter beispielsweise Einzahlungen in die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft, Kosten für notwendige Reparaturen oder Instandhaltung sowie die Gebühren für die Hausverwaltung selbst übernehmen.

Fristen für Mieter und Vermieter

Der Vermieter ist verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkosten-Endabrechnung zu erstellen. Hält er diese Frist nicht ein, darf er vom Mieter keine Nachzahlungen mehr verlangen. Umgekehrt verliert jedoch der Mieter seinen Anspruch auf Rückzahlungen nicht, wenn er die Abrechnung erst nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist erhält.

Auf der anderen Seite müssen Mieter die Abrechnung innerhalb eines angemessenen Zeitraums prüfen, um Beanstandungen fristgerecht geltend machen zu können. Dieser beträgt üblicherweise zwei bis drei Wochen. Spätestens nach einem Jahr kann kein Widerspruch mehr eingelegt werden.

Was tun bei Beanstandungen?

Heizkosten prüfen

Vergleichen Sie die Endabbrechnung mit Ihren eigenen Unterlagen.

Ist ein offensichtlicher Fehler in der Abrechnung enthalten, sollten Sie diesen so schnell wie möglich Ihrem Vermieter mitteilen und eine entsprechende Korrektur verlangen. Oft lassen sich jedoch Fehler nicht schon aufgrund der Abrechnung nachweisen. In solchen Fällen haben Sie als Mieter das Recht, die dazugehörigen Belege wie die Ablesewerte bei der Heizung einzusehen und die Berechnung durch Dritte wie etwa einen Mieterverein nachprüfen zu lassen.

Nebenkosten-Endabrechnung beim Umzug

Die gleichen Spielregeln wie bei der Jahresabrechnung gelten im Grundsatz auch bei der Endabrechnung nach dem Auszug. Um insbesondere bei den Heizkosten, meist dem größten Ausgabenposten, eine faire Verteilung zu gewährleisten, sollte beim Auszug eine sogenannte Zwischenablesung veranlasst werden.

Abrechnungen des Vormieters sind nur bedingt aussagekräftig

Wenn Sie sich auf die Suche nach einer neuen Mietwohnung begeben, sollten Sie sich vor Ihrer Entscheidung nach den ungefähren Nebenkosten erkundigen. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, Ihnen eine Endabrechnung des Vormieters auszuhändigen. Diese wäre jedoch ohnehin nur bedingt aussagekräftig, denn gerade die Heizkosten sind in hohem Maße auch vom Heiz- und Lüftungsverhalten der jeweiligen Bewohner abhängig.

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