Trinkwasserhygiene
Informationen von: Mein Haus kriegt Kupfer
Mehr als die Hälfte aller Trinkwasserinstallationen in Deutschland bestehen aus Kupfer. Sie enthalten keine Weichmacher, sind hygienisch einwandfrei und wachstumshemmend für Bakterien.
- Das verwendete Wasser muss den Vorgaben der deutschen Trinkwasserversorgung entsprechen.
- Die Installation muss von einem Fachmann vorgenommen werden.
- Wasser aus privaten Hausbrunnen muss - unabhängig vom verwendeten Werkstoff - vor der Nutzung als Trinkwasser daraufhin kontrolliert werden, ob es den Vorgaben der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht.
- Nutzung von Brunnenwasser erst nach Prüfung und Freigabe durch ein dafür zugelassenes Labor. Es muss unbedingt gewährleistet sein, dass das verwendete Wasser der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht.
- Kontrollergebnisse sollten unbedingt vor Beginn der Bauplanungen an den Installateur weitergereicht werden. Grundsätzlich gilt: Keine Rohrverlegung in Eigenarbeit!
- Eine Wiederholung der Wasserkontrolle muss in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erfolgen
- Für Beratung steht das örtliche Gesundheitsamt zur Verfügung.
- Leitungswasser aus dem öffentlichen Netz muss grundsätzlich den strengen Regeln der deutschen Trinkwasserverordnung entsprechen.
- Verantwortlich für die Trinkwasserinstallation ab dem Hausanschluss (Wasseruhr) ist der Hauseigentümer.
- Auch bei der Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentliche Netz und unabhängig vom verwendeten Werkstoff muss die häusliche Installationen von zugelassenen und entsprechend fachkundigen Installateuren verlegt werden.
Generell ist eine gute Wasserbeschaffenheit nur dann gewährleistet, wenn an allen Entnahmestellen der Trinkwasser-Installation ein regelmäßiger und vollständiger Wasseraustausch stattfindet. Hinweise über Mindestmaßnahmen zum Erhalt der Wasserbeschaffenheit finden sich der nachfolgenden Tabelle.
Tabelle: Mindestmaßnahmen zur Verringerung möglicher Veränderungen der Wasserbeschaffenheit in der Hausinstallation in Anlehnung an DIN 1988-4 + -8
Dauer des Stillstandes |
Maßnahmen zu Beginn der Abwesenheit | Maßnahmen bei der Rückkehr |
mehr als 2 Std. |
keine | Stillstandswasser nicht zur Nahrungszubereitung verwenden |
mehr als 3 Tage | Wohnungen: Schließen der Stockwerksabsperrung | Öffnen der Absperrarmatur, Wasser 5 Min. fließen lassen |
Einfamilienhäuser: Schließen der Absperrarmatur hinter der Wasserzählanlage | regelmäßige, mindestens monatliche Erneuerung des Wassers | |
bis 4 Wochen | selten genutzte Anlagenteile: wie z.B. Gästezimmer, Garagen- oder Kelleranschlüsse | regelmäßige, mindestens monatliche Erneuerung des Wassers |
mehr als 4 Wochen | Wohnungen: Schließen der Stockwerksabsperrung | Öffnen der Stockwerksab-sperrung, Spülen der Hausin-stallation |
Einfamilienhäuser: Schließen der Absperrarmatur hinter der Wasserzählanlage | Öffnen der Absperrarmatur, Spülen der Hausinstallation | |
mehr als 6 Monate | Schließen der Hauptabsperr- armatur, Entleeren der Leitungen | Öffnen der Hauptabsperrarmatur, Spülen der Hausinstallation |
mehr als 1 Jahr | Abtrennen der Anschlußleitungen an der Versorgungsleitung | Benachrichtigen von WVU und/oder Installateur, Wiederanschluss |