Förderung für CO2-Gebäudesanierung

Wann Hauseigentümer die KfW-Förderung erhalten

Wer sein altes Haus energietechnisch auf den neuesten Stand bringen will, kann auf billige Kredite des Staates zugreifen. Welche Maßnahmen bezuschusst werden, erfahren Sie hier.

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Hauseigentümer profitieren von den Programmen der Bundesregierung zur CO2-Gebäudesanierung. Um den Kohlendioxid-Austoß der Heizungsanlagen in deutschen Wohnhäusern zu senken, werden besonders energiesparende Maßnahmen gefördert.

Wer von der Förderung profitiert

Die neue KfW-Förderung gilt für

  • thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche.
  • Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW.
  • Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW.

Auch zentrale Heizungsanlagen gesamter Gebäude können gefördert werden.

Um eine Förderung zu bekommen, muss die Heizungsanlage im Wohngebäude vor Januar 2009 installiert worden sein. Ist ein Bauantrag vor diesem Zeitpunkt gestellt worden, gilt die Förderung auch für diese Gebäude.

Soll ein Gebäude saniert werden, dass überwiegend zum Wohnen (Miet- oder Eigentumswohnungen) genutzt wird, kann auch eine zentrale Heizungsanlage und/oder eine zentrale Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude gefördert werden.

Kein Fördergeld gibt es für Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen.

Für wen gilt das Förderprogramm?

Den neuen KfW-Ergänzungskredit kann betragen, wer

  • durch Kauf Eigentümer an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden wird.
  • bereits Eigentümer ist und die Heizungsanlage austauschen möchte.

Gefördert werden maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu 10 Jahre bei einem festgeschriebenen Zinssatz für die Gesamtkreditlaufzeit. Die Konditionen für die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze nach den gesetzlichen Bestimmungen) sind in einer Übersicht für die einzelnen KfW-Förderprogramme enthalten.

Der Förderantrag ist vor dem Heizungsaustausch bei der Hausbank zu stellen. Nachdem die KfW-Förderbank geprüft hat, gewährt die Hausbank den Kredit.

ImmobilienScout24-Tipp:

Die billigen Zinsen gibt es nur, wenn die Förderung vor den Umbaumaßnahmen beantragt wird. Deshalb vor Auftragserteilung mit der KfW sprechen. Das Infocenter ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter 0800-539-9002 erreichbar.

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