Bestellerprinzip: Fragen & Antworten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Bestellerprinzip

Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Die wichtigsten Fakten zum Bestellerprinzip haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Was bedeutet Bestellerprinzip?

Wer beauftragt, bezahlt: Das Bestellerprinzip besagt, dass der Vermieter die Maklercourtage bezahlen muss, wenn er einen Makler mit der Vermittlung  der Wohnung beauftragt.

Wann tritt das Bestellerprinzip in Kraft?

Am 01. Juni 2015 wird das Bestellerprinzip aktiv.

Gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?

Nein, das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermittlung von Mietwohnungen. Wer eine Immobilie kauft, zahlt - sofern vereinbart - auch die Maklerprovision.

Darf ein Mieter die Maklercourtage zurückfordern, wenn er kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben hat?

Nein, die Courtage kann nicht zurückgefordert werden, erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes greift die Regelung, dass der Vermieter den Makler bezahlt.

Darf ich als Vermieter die Maklercourtage an den Mieter weiterberechnen?

Nein, der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten nach Abschluss des Mietvertrags an den Mieter weiterberechnen darf.

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