Der Einzug oder Umzug in neue Gewerberäume ist immer mit Kosten verbunden. Sie haben sich dafür einen Finanzierungsrahmen gesetzt. Damit alles im Rahmen bleibt, ist ein waches Auge und Eigeninitiative gefragt.
Genau wie als Privatperson sollten Sie sich auch als Unternehmer vor eventuellen Schäden mit einer entsprechenden Versicherung schützen. Das gilt für Leiter von Großunternehmen genauso wie für Chefs von mittelständischen Betrieben oder Freelancer.
Gewerbemieter können die Abrechnung der Betriebskosten mit dem Vermieter individuell vereinbaren. Umso wichtiger ist es, ungeplante Nebenkosten zu vermeiden.
Zum Start Ihrer Existenzgründung müssen Sie sich und Ihr Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Dafür erhalten Sie einen umfangreichen Fragebogen, mit dem Sie die Grundlagen für die steuerliche Seite Ihrer Selbstständigkeit legen.
Als Gründer haben Sie eine gute Geschäftsidee, ein überzeugendes Konzept und sollten sich auch mit Steuern gut auskennen. Wir sagen Ihnen, was Sie bei den einzelnen Steuerarten zu beachten haben.
Der Investitionsabzugsbetrag ist eines der wenigen Steuermodelle, das Gewerbetreibenden mehr finanziellen Spielraum verschaffen kann. Und 2016 haben Gesetzgeber und Gerichte dafür gesorgt, dass Sie noch mehr Gestaltungsfreiheit bei der Abschreibung im Voraus haben. Wir sagen Ihnen, was mit dem Investitionsabzugsbetrag alles möglich ist.
Damit eine Bewirtung zum Geschäftsessen wird, sollten Sie die formalen Anforderungen kennen, die das Finanzamt verlangt. Lesen Sie, wann und wie Sie betriebliche Bewirtungen steuerlich geltend machen können.
Ob Auto, Werkzeug oder andere Wirtschaftsgüter: Das Betriebsvermögen ist für Unternehmen eine wichtige Größe, um den Gewinn zu ermitteln. Lesen Sie, was überhaupt in den betrieblichen Bereich gehört, welche Werte dadurch entstehen – und wie Sie das Betriebsvermögen vom privaten abgrenzen.
Vor dem Finanzamt sind nicht alle Investitionen gleich. Bei manchen betrieblichen Anschaffungen geht das Finanzamt davon aus, dass die gekauften Gegenstände sich aufgrund ihres niedrigen Werts auch schnell abnutzen. Solche sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter dürfen Unternehmer auf unterschiedliche Art und Weise abschreiben – und häufig sogar noch im gleichen Jahr vollständig steuerlich geltend machen.
Rechnungen zu schreiben ist nicht leicht. Denn die Finanzverwaltung hat umfangreiche Formvorschriften entwickelt, die einzuhalten sind. Die gute Nachricht lautet: Bei kleineren Rechnungsbeträgen sind die Formalitäten nicht ganz so streng.