Bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft (WG) ist ein WG-Mietvertrag nötig. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie dieser Vertrag aussieht und was Sie sowohl als Vermieter:in als auch als Mieter:in beachten sollten. Zudem erhalten Sie eine PDF-Vorlage. 

Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Besonders beliebt bei Vermieter:innen ist ein Vertrag mit  Hauptmieter:innen, die eine gesamtschuldnerische Haftung haben. 
  • WG-Bewohner:innen hingegen ziehen meist das Hauptmieter:innen-Untermieter:innen-Modell vor, bei dem einige Sonderregelungen gelten.
  • Für Berufstätigen-WGs oder auf Wunsch der WG-Bewohner:innen ist auch ein Mietvertrag mit mehreren eigenständigen Mieter:innen möglich.
  • Halten Sie alle wichtigen Details im Mietvertrag fest und schließen Sie auch eine Nachmietregelung ein, um sich abzusichern.
  • Im Mietvertrag kommt es auf die Details an. Nutzen Sie deshalb vom Fachanwalt für Mietrecht erstellte Mustervorlagen. Bei ImmoScout24 gibt es diese kostenlos und inklusive Haftungsübernahme.

Wie sieht ein WG-Mietvertrag aus?

Wenn in einer deutschen Universitätsstadt eine größere Wohnung vermietet werden soll, sind die Chancen hoch, dass sich eine Wohngemeinschaft meldet. Viele Vermieter:innen vermieten gern an Studierende, da diese spontan einziehen können und unkompliziert im Umgang sind. Zugleich ist es wichtig, sich mit einem „luftdichten“ Mietvertrag vor möglichen Schäden und plötzlichen Kündigungen zu schützen.

Zunächst muss eine der drei Arten eines WG-Mietvertrags ausgewählt werden:

  • Ein:e Hauptmieter:in, mehrere Untermieter:innen
  • Nur Hauptmieter:innen
  • Nur eigenständige Mieter:innen

Hauptmieter:innen-Untermieter:innen-Modell

Es wird ein:e Hauptmieter:in bestimmt, der:die den Mietvertrag mit dem:der Vermieter:in abschließt und selbst Untermietverträge mit weiteren Bewohner:innen abschließen kann. Somit ist der:die Hauptmieter:in zugleich Mieter:in und Vermieter:in. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Vorteile für Vermieter:innen

Sie haben weniger Aufwand – Sie setzen nur einen einzigen Mietvertrag auf, der:die Hauptmieter:in haftet Ihnen gegenüber und ist Ihr:e einzige:r Ansprechpartner:in. Wir empfehlen außerdem, im Mietvertrag mit dem:der Hauptmieter:in zu vereinbaren, dass bei Ausscheiden des:der Hauptmieters:in ein:e Untermieter:in in den Hauptmietvertrag eintreten darf. So garantieren Sie einen unkomplizierten Mietwechsel, was vor allem dann empfehlenswert ist, wenn der:die Hauptmieter:in nur auf bestimmte Zeit in der Wohnung bleiben möchte.

Bei einem Wechsel der Untermieter:innen haben Sie ein Mitspracherecht. Der:die Hauptmieter:in muss Ihnen Namen, Bonität und andere wesentliche Informationen zu den Untermieter:innen mitteilen. Zahlungen und die Kommunikation rund um das Mietverhältnis laufen ausschließlich über den:die Hauptmieter:in. Er:sie ist auch die Mietverträge für die WG-Zimmer aufzusetzen.

 

Nachteile für Vermieter:innen

Als Hauptvermieter:in haben Sie kein vertragliches Verhältnis mit den Untermieter:innen, sollten aber genehmigen, dass die Untermiete eine Option ist. Außerdem kann es zum Zahlungsfall kommen, wenn der:die Hauptmieter:in nicht rechtzeitig die Miete von seinen:ihren Untermieter:innen erhält.

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Wichtig

Wenn im WG-Mietvertrag die Untermiete erlaubt ist, dürfen Sie Mietinteressent:innen für die Untermiete nur aus berechtigten Gründen ablehnen. Andernfalls darf der:die Mieter:in die Wohnung fristlos kündigen. Mehr Informationen zur Untermiete finden Sie hier.

Vorteile für Mieter:innen Nachteile für Mieter:innen
Alleinige:r Hauptmieter:in haben zwar mehr Verantwortung, jedoch auch mehr Sicherheit, da sie die Untermietverträge mit den Mitbewohner:innen selbst aufsetzen. So kann beispielsweise die individuelle Miete an die jeweilige Zimmergröße angepasst werden. Bei diesem Modell gilt es besonders, sich seine Mitbewohner:innen sorgfältig auszusuchen, da man als Hauptmieter:in vertraglich alleine für die Mietzahlungen verantwortlich ist. 

Hauptmieter:innen-Modell

Eine weitere Variante besteht darin, dass alle Mieter:innen der WG gleichberechtigte Hauptmieter:innen sind. Diese Version des Wohngemeinschaftsmietvertrags ist besonders beliebt.

Vorteile für Vermieter:innen:

Als Vermieter:in haben Sie die Garantie, dass alle Parteien Ihnen gegenüber verantwortlich und haftbar sind. Vor allem bei Studierenden, die sich noch nicht im Thema Miete auskennen, ist das empfehlenswert.

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Hinweis

Die gesamtschuldnerische Haftung der Hauptmieter:innen ist bei Vermieter:innen beliebt, denn sie bedeutet, dass Ssie Forderungen von jedem:r Hauptmieter:in in der vollen Höhe erheben können. Wenn also ein WG-Mitglied die Miete nicht zahlt, können Sie von jedem anderen WG-Mitglied die Schulden einklagen, jedoch nicht in doppelter Höhe.

Nachteile für Vermieter:innen

Als Vermieter:in müssen Sie bei dieser Variante stets mit allen WG-Mitgliedern kommunizieren, um wichtige Änderungen im Mietverhältnis bekannt zu geben. Zugleich gilt die Kündigung nur dann, wenn sie alle Hauptmieter:innen aussprechen.

Vorteile für Mieter:innen  Nachteile für Mier:innen
Da alle WG-Mitglieder Hauptmieter:innen sind, teilen sie sich die Mietverantwortungen. Dies ist besonders für neue WGs, die sich noch aufeinander einspielen müssen, von Vorteil. Jede:r Hauptmieter:in kann seinen:ihren Vertrag einzeln kündigen, was mehr Flexibilität bedeutet. Der Vorteil der gesamtschuldnerischen Haftung ist auch ihr Nachteil – sollte eine:r der Mitbewohner:innen nicht für die Miete aufkommen, so müssen die anderen Bewohner der Wohngemeinschaft einspringen.

Eigenständige-Mieter:innen-Modell

Die dritte Möglichkeit ist, für jedes WG-Zimmer einen eigenen Mietvertrag abzuschließen. Der Vertrag enthält dann die Rechte zur Nutzung eines einzelnen Zimmers sowie zur Mitbenutzung von Küche, Bad und eventuell vorhandenen Gemeinschaftsräumen.

Der Unterschied zum Hauptmieter:innen-Modell besteht darin, dass es keine gesamtschuldnerische Haftung gibt.

Vorteile für Vermieter:innen

Sie als Vermieter:in kümmern sich darum, die verschiedenen Mietinteressent:innen zu finden und einzelne Mietverträge mit ihnen abzuschließen. Sie können den Mietvertrag daher individuell an die Zimmer und Mietdauer anpassen.

Nachteile für Vermieter:innen

Der Aufwand bei separaten Mietverträgen ist natürlich erhöht, besonders da Sie die Nebenkosten mit jedem:r Mieter:in einzeln abrechnen müssen. Mit einer Nebenkostenpauschale ist es möglich, den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Des Weiteren haben Sie nicht die Möglichkeit, den fehlenden Betrag von anderen WG-Mitgliedern einzuklagen, wenn eine Zahlung ausfällt.

Vorteile für Mieter:innen Nachteile für Mieter:innen
Jede:r WG-Bewohner:in ist nur für sein:ihr eigenes Zimmer und die Gemeinschaftsräume zuständig. Genau aus diesem Grund ist diese Variante bei Studierenden und anderen WG-Mitgliedern meist beliebter, wenn sie ihre Mitbewohner:innen nicht unbedingt selbst auszusuchen möchten. Dies ist beispielsweise häufig bei Kurzzeitmieter:innen oder Berufstätigen der Fall, die nur für eine bestimmte Zeit ein Zimmer brauchen und keine engen Kontakte innerhalb der WG anstreben. Mieter:innen sind vollständig für den eigenen Raum in der Wohngemeinschaft verantwortlich. Zudem sollt man sich darüber im Klaren sein, wie sich der Alltag in einer solchen WG gestaltet, da er zumeist weniger auf das typische WG-Miteinander ausgerichtet ist.

Wie kann ich einen WG-Mietvertrag kündigen?

Die Kündigung einer WG läuft grundsätzlich wie eine normale Kündigung ab. Achten Sie darauf, dass die genauen Bedingungen detailliert im Mietvertrag beschrieben sind. Details zur ordentlichen Kündigung finden Sie in der nachfolgenden Auflistung.

Wenn Sie sich für das Hauptmieter:innen-Untermieter:innen-Modell entscheiden, gibt es Sonderregelungen für die Untervermietung:

  • Der:die Hauptmieter:in muss bei berechtigtem Interesse die Kündigungsfrist von drei Monaten beachten.
  • Der:die Hauptmieter:in kann die Wohnung ohne berechtigtes Interesse mit einer Frist von sechs Monaten kündigen.
  • Bei möblierten Zimmern in der Untermiete gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht und der:die Hauptmieter:in kann seinen:ihren Untermieter:innen bis zum 15. eines Monats für den Auszug am Monatsende kündigen.
  • Als Vermieter:in dürfen Sie den Untermieter:innen nicht kündigen, sondern müssen sich an den:die Hauptmieter:in richten.

Auch wichtig:

  • Beim Hauptmieter:innen-Modell müssen Sie allen Hauptmieter:innenn auf einmal kündigen und dabei die Fristen beachten.
  • Beim Modell mit eigenständigen Mieter:innen können Sie als Vermieter:in auch individuelle Kündigungen aussprechen.

Wichtige Hinweise für Vermieter:innen zum Mietvertrag für die Wohngemeinschaft

Bei Studierenden kommt es recht häufig vor, dass sich die Mietverhältnisse ändern. Um sich als Vermieter:in davor zu schützen, dass Sie selbst für Schäden aufkommen, ist es sinnvoll, eine Nachmietregelung zu vereinbaren. In dieser kann zum Beispiel stehen, dass ein:e Mieter:in der WG vorzeitig kündigen darf, wenn er:sie Ihnen eine:n angemessene:n Nachmieter:in vorstellen kann.

Achten Sie auch darauf, dass die WG-Bewohner:innen eine Vereinbarung darüber treffen, wer die mietvertraglich vereinbarten Schönheitsregelungen übernimmt und wie sich die Nebenkosten aufteilen. Denn gerade bei unterschiedlich großen Zimmern in der Wohnung kann es zu Streitigkeiten kommen.

Wo finde ich einen WG-Mietvertrag als PDF-Vorlage?

Online gibt es zahlreiche Vorlagen für den Mietvertrag einer WG, die Sie kostenlos herunterladen können. Achten Sie als Vermieter:in darauf, dass alle bekannten Inhalte aus einem klassischen Vertrag vorhanden sind. Je nachdem, für welche Variante des WG-Mietvertrags Sie sich entscheiden, sollten Sie auch Angaben zur Untervermietung oder zur gesamtschuldnerischen Haftung treffen. Eine Nachmietregelung und die genaue Festlegung von Kostenverteilungen helfen dabei, späteren Unklarheiten vorzubeugen.

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