Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Rücktritt vom Mietvertrag noch vor Mietbeginn möglich ist und was Sie als Vermieter dabei beachten sollten. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mietvertrag können Sie ein Rücktrittsrecht vor Mietbeginn vereinbaren. Sowohl Vermieter als auch Mieter können in dem Fall zurücktreten.

  • Ebenfalls könnten sich Mieter und Vermieter auf einen Mietaufhebungsvertrag verständigen und so vorzeitig aus dem Vertrag kommen.

  • Auch eine ordentliche Kündigung ist denkbar. Hierbei muss aber die Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese Frist beginnt normalerweise erst mit dem Mietbeginn.

Wie kommen Vermieter oder Mieter vor Mietbeginn aus dem Mietvertrag?

Ein abgeschlossener Mietvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist für alle Parteien bindend. Im deutschen Mietrecht ist kein grundsätzliches Rücktrittsrecht vereinbart. Es gibt aber einige Fälle, in denen ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Möglich ist es in diesen Fällen:

  • Vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht liegt vor: Rücktritt jederzeit vor Einzug durch beide Seiten möglich

  • Rücktritt durch Mietaufhebungsvertrag: jederzeit im gegenseitigen Einverständnis möglich

  • Rücktritt durch Vermieter wegen Falschangaben durch Mieter: beispielsweise absichtlich Falschangaben in Selbstauskunft hinterlegt

  • Rücktritt für Mieter bei Haustürgeschäft: überraschender und unvorbereiteter Abschluss des Mietvertrags

Am einfachsten ist der Rücktritt vor Mietbeginn natürlich, wenn im Mietvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart war. So haben die Parteien jederzeit vor dem Einzug die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Das bringt jedoch für beide Seiten Ungewissheit mit sich. Ihnen als Vermieter könnte kurz vor dem Mietbeginn der Mieter abspringen.

Auch ein Aufhebungsvertrag ist eine Option für den Rücktritt vom Mietvertrag vor Mietbeginn. Sind sich beide Parteien einig, können sie einen Mietaufhebungsvertrag abschließen. Solch ein Aufhebungsvertrag ist sowohl vor dem Mietbeginn als auch während des Mietverhältnisses möglich.

Wann ist der Rücktritt vom Mietvertrag vor Mietbeginn durch den Vermieter möglich?

Als Vermieter können Sie vom Mietvertrag zurücktreten, wenn Sie der Mieter arglistig getäuscht hat. Vielleicht hat die Mietpartei falsche Angaben zur Bonität in der Selbstauskunft hinterlegt. Vermieter müssen den Vertrag aus diesem Grund innerhalb des Zeitraums von einem Jahr anfechten. Die Jahresfrist beginnt mit Kenntnis über die falschen Angaben.

Haben Sie ein Rücktrittsrecht im Mietvertrag vereinbart, ist es in diesem Fall kein Problem, vor Mietbeginn zurückzutreten. Ansonsten wäre ein Aufhebungsvertrag eine Option.

Kann der Mieter den Mietvertrag vor dem Beginn des Mietverhältnisses kündigen?

Wer sich nach der Unterzeichnung des Mietvertrags doch anderweitig entscheidet und vom Vertrag zurücktreten möchte, der sollte das möglichst schnell machen. Ist ein Rücktrittsrecht vereinbart, ist jederzeit vor Mietbeginn die Kündigung des Vertrags möglich. Auch der Aufhebungsvertrag ist vor dem Beginn des Vertrags möglich. Zusätzlich gibt es für Mieter die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen, wenn sie hinsichtlich der Vertragsunterzeichnung überrumpelt wurden.

Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist übrigens zu jeder Zeit möglich. Das wäre eine Option, wenn der Vermieter auf den Mietaufhebungsvertrag nicht eingeht oder kein Rücktrittsrecht vereinbart ist. Zu beachten ist hier, dass die Frist erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses beginnt.

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