Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

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Müssen alle Bewohner im Mietvertrag stehen?

Rechtlich gesehen ist es nicht notwendig, dass alle Bewohner im Mietvertrag stehen. Hier lesen Sie, in welchen Fällen alle Bewohner den Mietvertrag unterzeichnen sollten und welche Sonderregelungen bei Ehepaaren zu beachten sind.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist grundsätzlich nicht nötig, dass sämtliche Bewohner im Mietvertrag stehen.

  • Bei Wohngemeinschaften ist es üblich, dass nur ein bis maximal zwei der Bewohner den Mietvertrag mit dem Vermieter schließen.

  • Als Vermieter sollten Sie in jedem Fall individuell darüber entscheiden, ob nur ein Bewohner oder mehrere den Mietvertrag unterscheiben sollen.

Wer ist Vertragspartei im Mietvertrag?

Grundsätzlich gilt: In einem Mietvertrag sind jene Personen Vertragsparteien, die sowohl namentlich im Vertrag stehen als auch diesen unterschrieben haben. Als Vermieter müssen Sie jedoch nicht jeden Bewohner einer vermieteten Immobilie mit in den Mietvertrag aufnehmen. Kinder oder Partner eines Mieters müssen beispielsweise nicht namentlich im Vertrag erwähnt werden. Auch bei Wohngemeinschaften ist es üblich, dass nur ein oder zwei Personen Vertragsparteien sind und die anderen Zimmer gegebenenfalls untervermietet werden.

Mehrere Mieter im Mietvertrag: Was muss ich als Vermieter wissen?

Haben mehrere Mieter den Mietvertrag unterschrieben, haften Sie gemeinsam als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen, die sich auch dem Mietverhältnis ergeben. Dies betrifft beispielsweise die monatlichen Mietzahlungen sowie Betriebskosten. Als Vermieter können Sie von jedem einzelnen Bewohner, der den Mietvertrag unterschrieben hat, in voller Höhe Zahlungsansprüche geltend machen, aber nur einmalig den Gesamtbetrag bekommen.

Ein einzelner Bewohner will kündigen: Welche Regelungen sind zu beachten?

Wenn mehrere Bewohner im Mietvertrag stehen, können wichtige Entscheidungen wie etwa eine Kündigung nur gemeinsam getroffen werden. Das bedeutet, dass die Unterschriften aller Vertragsparteien auf der Kündigung vorhanden sein müssen. Einzelne Mieter können in diesem Fall den Mietvertrag nicht kündigen. Als Vermieter können Sie aber nichtsdestotrotz eine einvernehmliche Lösung mit dem betreffenden Mieter vereinbaren, beispielsweise wenn ein nachvollziehbarer Kündigungsgrund gegeben ist.

Gut zu wissen: Eine Teilkündigung ist bei mehreren Mietern ebenfalls nicht möglich.

Bei Ehepaaren gibt es eine Sonderregelung: Wenn nur eine Person des Paares unterschreibt, die andere aber namentlich im Mietvertrag genannt ist, gelten beide als vollwertige Vertragspartner. Hier geht es besonders um die Haftung in Bezug auf die Mietzahlung, die der Vertragspartner übernimmt.

Tipp: Im Mietvertrag sollte eindeutig stehen, wer der Mieter ist oder ob es mehrere Mieter gibt. So lassen sich mögliche Komplikationen vermeiden. Weitere Tipps für einen vollständigen Mietvertrag finden Sie hier.

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