Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

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Welche Fragen muss der Mietinteressent nicht wahrheitsgemäß beantworten?

Für den Abschluss eines Mietverhältnisses ist der Austausch von Daten unerlässlich. Jedoch gibt es einige Fragen, die der Mietinteressent nicht wahrheitsgemäß beantworten muss. Hier erfahren Sie, welche Fragen Ihnen angehende Mieter nicht beantworten müssen oder bei welchen sie sogar lügen dürfen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Abschluss eines Mietvertrags muss der Vermieter bestimmte Fragen stellen, etwa nach dem Familienstand oder dem Einkommen.

  • Fragen nach der Religion, der Nationalität, der Sexualität, der politischen Überzeugung und anderen persönlichen Eigenschaften, die für das Mietverhältnis nicht relevant sind, müssen Mietinteressenten nicht beantworten.

  • Um eine ausbleibende Antwort zu vermeiden, ist es rechtlich gesehen erlaubt, nicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

  • Auf Fragen, die für das Mietverhältnis relevant sind, wie etwa das Arbeitsverhältnis und die Adresse, müssen Interessenten hingegen wahrheitsgemäß antworten.

Welche Fragen sind gegenüber Mietinteressenten unzulässig?

Bevor Vermieter und Mietinteressent ein Mietverhältnis abschließen, gibt es einige Fragen zu klären. Zwar ist es verständlich, dass Sie sich gut über Ihre künftigen Vertragspartner informieren möchten, aber bestimmte Fragen dürfen Sie eigentlich nicht stellen. Tun Sie dies doch, hat der Mietinteressent das Recht, nicht wahrheitsgemäß zu antworten. Somit handelt es sich um eine der wenigen Situationen, in denen das Gesetz es explizit erlaubt zu lügen.

Diese Fragen sind unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden:

  • Fragen nach der Religion

  • Fragen nach der Sexualität

  • Fragen nach der Nationalität oder ethnischen Herkunft

  • Fragen nach der politischen Überzeugung

  • Fragen nach Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Mietervereinen

  • Fragen nach einem Kinderwunsch

  • Fragen nach Vorstrafen

  • Fragen nach Rauchen

  • Fragen nach Mietschulden

  • Fragen nach laufenden Krediten

  • Fragen nach einer Rechtsschutzversicherung

  • Fragen, die keine Relevanz für das Mietverhältnis haben

Mietinteressenten dürfen es auch verweigern, auf eine dieser unzulässigen Fragen zu antworten, oder können diese nicht wahrheitsgemäß beantworten. Als Vermieter haben Sie nicht das Recht, diese Antworten zu überprüfen.

Welche Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden?

Auf der anderen Seite muss der Vermieter das Recht haben, auf Fragen, die für das Mietverhältnis ausschlaggebend sind, eine wahrheitsgemäße Antwort zu erhalten. Diese Fragen müssen eine eindeutige Relevanz für das beabsichtigte Mietverhältnis haben. Die Antworten des Mietinteressenten müssen vertraulich behandelt werden.

Diese Fragen müssen Mietinteressenten nach bestem Wissen und Gewissen beantworten:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum

  • Familienstand

  • Arbeitseinkommen, Arbeitgeber und Dauer der Beschäftigung

  • Weitere Einkommensverhältnisse

  • Frühere Einkommenspfändung oder Verbraucherinsolvenz

  • Mietkostenübernahme durch das Sozialamt oder einen Grundsicherungsträger

  • Haustiere

  • Grund für die Wohnungssuche

  • Früherer Vertrag mit Wohnungsgesellschaft

Damit sich Mieter keine Sorgen um den Umgang mit ihren Daten machen, ist es sinnvoll, dem Mietvertrag ein Formular der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beizulegen. Spätestens mit Abschluss des Mietvertrags muss der Vermieter schriftlich erklären, wie er mit den Daten des Mieters umgeht.

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