Damit beide Mietparteien im Mietvertrag gut abgesichert sind, ist ein unangreifbares Dokument nötig. In diesem Beitrag erhalten Sie praktische Tipps und eine ausführliche Checkliste für den Mietvertrag.

Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Treffen Sie im Mietvertrag genaue Bestimmungen, wie beispielsweise die Zahlungsart der Miete, die Anzahl der Mieter und die Höhe der Mietnebenkosten.

  • Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen und wird ebenfalls im Mietvertrag festgehalten.

  • Der Mietvertrag sollte Klauseln zu Klein- und Schönheitsreparaturen enthalten. Reparaturen von bis zu 100 Euro können vom Mieter übernommen werden.

  • Für einen rechtssicheren und vermieterfreundlichen Mietvertrag sollten Sie den Vorlagen von ImmobilienScout24 folgen.

Wie sind beide Vertragspartner im Mietvertrag gut abgesichert?

Das Mietrecht setzt Vermietern enge Grenzen bei der Gestaltung des Mietvertrages. Da die Gesetze regelmäßig durch Urteile des Bundesgerichtshofs ergänzt und präzisiert werden, sollten Sie auf jeden Fall ein aktuelles Vertragsformular verwenden, das von Mietrechtsexperten erstellt wurde und sich speziell auf die Art der vermieteten Immobilie (Wohnung oder Einfamilienhaus) bezieht. Sie erhalten solche Verträge bei Eigentümerverbänden wie Haus & Grund oder Sie nutzen die online verfügbaren Muster-Mietverträge für Vermieter und Mieter von ImmobilienScout24. Hier finden Sie unter anderem Muster für vermieterfreundliche Mietverträge als PDF.

Für einen wasserdichten Mietvertrag sollten Sie mit Änderungen und Zusatzklauseln vorsichtig sein. Sollten die Klauseln dem geltenden Recht widersprechen, können diese vor Gericht nicht bestehen und benachteiligen Sie als Vermieter im Konfliktfall. Der Mietvertrag sollte vom Vermieter sowie vom Mieter vor Abschluss gründlich geprüft werden.

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Rechtssicherer Mietvertrag: Die Checkliste

  • Mieter und Vermieter: Füllen Sie alle geforderten Angaben über Vermieter und Mieter des Objekts aus. Alle volljährigen Personen, die in die Wohnung einziehen, sollten als Mieter eingetragen werden.

  • Mietvereinbarungen: Im Vertrag muss die vereinbarte Art der Miete stehen – etwa eine Kaltmiete mit Betriebskostenvorauszahlung oder eine Teilinklusivmiete, in der bestimmte Betriebskosten enthalten sind. Von der Eintragung der Warmmiete raten Experten ab, weil sie Risiken für den Vermieter birgt.

  • Kaution: Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution von höchstens drei Monatskaltmieten als finanzielle Sicherheit verlangen. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag festgehalten werden.

  • Betriebskosten: Alle Betriebskosten für das Objekt kann der Vermieter auf die Mieter umlegen. Dafür gibt es mehrere gängige Verfahren und Umlageschlüssel, die im Vertrag festgelegt sein sollten. TippVorlagen für die Betriebskostenabrechnung sind online verfügbar.

  • Zeitmietvertrag: Mit dieser Form des Mietvertrages können Sie das Objekt für einen befristeten Zeitraum vermieten. Die Befristung muss begründet werden und im Vertrag festgehalten sein. Das Mietverhältnis endet ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt.

  • Kündigungsrechtsausschluss: Mieter und Vermieter können mit einer entsprechenden Vereinbarung für eine bestimmte Frist von maximal fünf Jahren auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Dafür sehen Vertragsformulare Klauseln vor.

  • Zulässiger Gebrauch der Wohnung: Der Mietvertrag enthält bestimmte Regelungen für den zulässigen Gebrauch der Wohnung. So kann zum Beispiel eine gewerbliche Nutzung im Vertrag untersagt werden.

  • Hausordnung: Die Hausordnung enthält Regeln für das Zusammenleben im Haus und gilt für alle Mieter. Damit sie gilt, muss sie im Mietvertrag festgehalten werden. Fügen Sie dem Vertrag die Hausordnung als Anhang bei.

  • Kleinreparaturen: Die vorgegebene Kleinreparaturklausel sollten Sie keinesfalls ändern oder ergänzen, da sie sonst rechtlich nicht mehr wirksam ist. Demnach muss der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen bis maximal 100 Euro je Reparatur übernehmen. Für welche Ausstattungsteile sie gilt, ist ebenfalls vertraglich festgelegt.

  • Schönheitsreparaturen: Grundsätzlich muss der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen tragen. In einer Sonderklausel kann vereinbart werden, dass der Mieter bestimmte Arbeiten wie Streichen und Tapezieren übernimmt. Halten Sie sich auch hier genau an den vorgegebenen Text.

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