Klug vorsorgen, Mietausfall absichern
Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.Nachmieterklausel
Mit einer Nachmieterklausel ist es für Mieter möglich, eine Art Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Hier erfahren Sie, was Vermieter bezüglich der Nachmieterklausel wissen sollten und was es sie für das Mietverhältnis bedeutet.
Eine Nachmieterklausel ermöglicht es den Mietern, das Mietverhältnis frühzeitig zu verlassen, sofern er Ihnen als Vermieter einen geeigneten Nachfolger vorschlägt.
Ausschlaggebend ist, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung hat und im Vergleich zu Ihren Vermieterinteressen überwiegt.
Der vorgeschlagene Nachmieter muss zumutbar für Sie sein; bei unechten Nachmieterklauseln dürfen Vermieter stattdessen einen anderen Mieter auswählen.
Bei echten Nachmieterklauseln, die in der Praxis recht selten sind, müssen Sie als Vermieter den vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.
Bei der Nachmieterklausel handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag. Sie ermöglicht es Mietern, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen, wenn er einen geeigneten Nachmieter findet.
Die Nachmieterklausel ist nicht immer vorhanden. Auch bei vorhandener Klausel haben Mieter weiterhin das Recht, mit einer fristgerechten Kündigung aus der Wohnung auszuziehen, ohne einen Nachmieter vorzuschlagen. Wer jedoch früher ausziehen möchte, kann mithilfe der Nachmieterklausel eine Sonderkündigung nutzen. Dafür ist es aber notwendig, dass der Mieter Ihnen als Vermieter einen angemessenen Nachmieter vorschlägt.
Es kann allgemein zwischen einer echten und einer unechten Nachmieterklausel unterschieden werden. Bei der echten Klausel muss der Vermieter die Vorschläge des Mieters für Nachmieter akzeptieren, solange diese zumutbar sind. Voraussetzung ist außerdem, dass der Nachmieter den Mietvertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt.
Bei einer unechten Nachmieterklausel hat der Mieter die Option, Vorschläge für einen Nachmieter zu machen. Der Vermieter kann jedoch frei darüber entscheiden, ob er diese akzeptieren möchte. Bei den meisten Mietverträgen handelt es sich um eine unechte Nachmieterklausel, denn als Vermieter bedeutet dies letztlich mehr Entscheidungsfreiheit.
Für die Kündigung des Mietvertrags mithilfe der echten Nachmieterklausel muss der Mieter Ihnen als Vermieter einen akzeptablen Nachmieter vorschlagen. Wenn dies geschieht, sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, genau diesen Nachmieter zu akzeptieren – sofern er auch zumutbar ist. Die Kündigung ist dann innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit möglich und der Mietvertrag wird mit dem Nachmieter fortgesetzt.
Bei der unechten Nachmieterklausel hingegen müssen Sie den vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren. Sie können sich auch für andere Mietinteressenten entscheiden. Jedoch sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn dieser einen zumutbaren Nachmieter vorschlägt und ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat. Zu einem berechtigen Interesse gehören folgende Umstände.:
Krankheit
Berufliche Veränderung mit Ortswechsel
Familienzuwachs oder andere erhebliche Familienveränderungen
Tod des Lebenspartners
Umzug in ein Altersheim
Gut zu wissen: Nicht berechtigt ist hingegen das Mieterinteresse, eine günstigere Wohnung zu suchen oder in eine eigene Immobilie einzuziehen.
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