In Wohngebieten und Städten sind freie Parkplätze eine Rarität. Umso lohnenswerter kann es sein, eine Garage oder einen Stellplatz zu vermieten. Wenn Sie selbst den Platz nicht benötigen, finden sich sicher schnell Interessenten. Setzen Sie einen Mietvertrag auf, sodass Sie rechtlich abgesichert sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie rund um die Vermietung einer Garage oder eines Stellplatzes beachten sollten.



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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Miethöhe für Garagen und Stellplätze kann frei festgelegt werden.
  • Die Kündigungsfristen für Garagen und Stellplätze fallen kürzer aus als bei Wohnraum.
  • In den Mietvertrag sollte aufgenommen werden, dass die Garage bzw. der Stellplatz nicht zur Lagerung sonstiger Gegenstände genutzt werden darf.
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Wo lassen sich Garagen und Stellplätze gut vermieten?

Sie kennen es wahrscheinlich selbst: Für einen guten Parkplatz innerhalb eines Wohngebiets oder mitten in der Stadt fahren Autofahrer häufig minutenlang um den Block. Haben Sie eine Garage oder einen Stellplatz zu vermieten, wird dieser bei Anwohnern sehr beliebt sein. Autobesitzer benötigen jedoch nicht nur ausreichend Abstellfläche für Ihren Wagen. Es gibt noch weitere Kriterien, die zählen:

  • Beliebt sind Stellplätze unter schattenspendenden Bäumen, die jedoch keinen Dreck durch klebrige Blüten etc. verursachen.

  • Stellplätze, die nicht an hochfrequentierten Straßen liegen, sind besonders beliebt. Hier ist die Gefahr geringer, dass Schäden durch Vandalismus oder Unachtsamkeit anderer Autofahrer entstehen.

Welche Miethöhe ist für die Vermietung von Garagen und Stellplätzen angemessen?

Anders als bei Wohnraum unterliegt die Vermietung von Abstellplätzen für Autos keiner ortsüblichen Vergleichsmiete. Angebot und Nachfrage regeln hier den Preis. In zentralen Innenstadtlagen kosten Garagenplätze häufig über 100 Euro monatlich. Stellplätze gibt es in Randbezirken schon für 15 bis 20 Euro pro Monat. In der Regel kostet die Miete einer Garage in Wohngebieten in Großstädten zwischen 50 und 70 Euro monatlich.

Was muss beim Aufsetzen des Mietvertrags für eine Garage oder einen Stellplatz beachtet werden?

Möchten Sie eine Garage oder einen Stellplatz vermieten, sollten Sie immer einen Mietvertrag aufsetzen. Gehört der Stellplatz nicht zu einer ebenfalls vermieteten Wohnung, gilt Vertragsfreiheit. Die Kündigungsfrist sowie die Miethöhe können Sie mit dem Mieter frei aushandeln. Der Mietvertrag sollte die folgenden Punkte enthalten:

  • Persönliche Daten des Mieters und des Vermieters

  • Genaue Beschreibung des Parkplatzes, der vermietet wird

  • Geduldeter Verwendungszweck

  • Mietdauer sowie Kündigungsfrist

  • Miethöhe

  • Zeitpunkt, zu dem die Miete gezahlt werden muss

  • Höhe der Kaution

  • Angaben zu Reinigungs- und Winterdienstpflichten des Vermieters und des Mieters

  • Hinweis auf die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes

Wie dürfen die Garage und der Stellplatz, die Sie vermieten, genutzt werden?

Der Mieter einer Garage darf nicht frei entscheiden, wie er die gemietete Fläche nutzt. Garagen sowie Stellplätze dienen ausschließlich dem Abstellen von Autos sowie Gegenständen, die sachlich zum Fahrzeug gehören. Erlaubt ist die Lagerung der folgenden Gegenstände:

  • Autoreifen

  • Bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern

  • Dachgepäckträger

  • Kindersitze

  • Fahrräder

Getränkekisten, der Rasenmäher oder die Skiausrüstung dürfen laut Garagenverordnung nicht in der Garage gelagert werden. Verweisen Sie im Mietvertrag auf die Garagenverordnung Ihres Bundeslandes.

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