Auf den ersten Blick stellen sich beim Lesen des Energieausweises viele Fragen: Was sagt der Energieverbrauchskennwert aus? Was bedeutet "Primärenergiekennwert"? Worin liegt der Unterschied zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis? Wie Sie den Energieausweis richtig lesen und verstehen, erfahren Sie hier.

Energieausweis

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Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: zum einen den Energiebedarfsausweis und zum anderen den Energieverbrauchsausweis.
  • Beide Energieausweise machen Angaben zum energetischen Zustand des jeweiligen Gebäudes sowie zur jährlich benötigten Energiemenge.
  • Es gibt insgesamt neun verschiedene Energieeffizienzklassen (A+ bis H). Ein Gebäude mit der Energieeffizienzklasse A+ verbraucht weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter in einem Jahr. Ein Gebäude mit der schlechtesten Effizienzklasse H benötigt hingegen mehr als 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr.
  • Ein Energieausweis ist Pflicht – spätestens beim Besichtigungstermin. Gehen Sie auf Nummer sicher und bestellen Sie jetzt Ihren Energieausweis in nur wenigen Schritten.

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Darin sind Informationen zum jährlichen Energiebedarf beziehungsweise zum Energieverbrauch aufgeführt. Außerdem ist im Energieausweis eine Farbskala enthalten, die auf einem Blick ersichtlich macht, welcher Energieeffizienzklasse das Gebäude zugeordnet ist.

Energieeffizienzklasse A+ A B C D E F G H
kWh pro m2 und Jahr < 30 < 60 < 75 < 100 < 120 < 160 < 200 < 250 > 250
A+ entspricht einem Effizienzhaus 40
A entspricht Standard der EnEV 2016
B entspricht Standard der EnEV 2014
C entspricht Gebäude, das Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt
D
E entspricht dem Durchschnitt des deutschen Wohngebäudebestands
F wurde energetisch nicht wesentlich modernisiert
G
H kommt einem unsanierten Altbau gleich

Doch diese Farbskala wird auch dazu verwendet, den sogenannten Primärenergiebedarf zu kennzeichnen. Dieser Wert steht für die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Das bedeutet, es wird die gesamte Kette – beginnend bei der Erkundung des Rohstoffs bis zu seiner Umwandlung zum nutzbaren Energieträger (z. B. Gas, Heizöl etc.) – betrachtet.

In der Praxis bedeutet das, dass ein Gebäude, welches fossile Energieträger für Warmwasser und Heizung nutzt, einen höheren Primärenergiebedarf hat als ein Gebäude, das mit erneuerbaren Energien (Holz, Sonnenenergie etc.) heizt.

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Was bedeuten Endenergiebedarf und Endenergieverbrauch?

Der Energieausweis kann entweder als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Bei beiden Energieausweisen wird die jährliche Energiemenge pro Quadratmeter (kWh/m2*a) angegeben, doch der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Energieausweisen liegt in der Berechnung dieses Werts.

Während beim Verbrauchsausweis als Grundlage der Energieverbrauch der letzten drei Jahre eines Gebäudes herangezogen werden, erfolgt beim Bedarfsausweis eine Hochrechnung des Energiebedarfs anhand der baulichen Eigenschaften und technischen Ausstattung sowie der standardisierten Rahmenbedingungen (Witterung, Nutzerverhalten und Rauminnentemperatur).

Der Endenergiebedarf ist also ein theoretischer Wert, der unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten der Bewohner ermittelt wird. Der Endenergieverbrauch hingegen resultiert aus dem Heiz- und Lüftungsverhalten derjenigen, die im Gebäude wohnen. Der Verbrauch ist hier entsprechend geringer, wenn beispielsweise ein Bewohner nur selten in der Wohnung ist und deswegen nur wenig Energie benötigt.

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Gut zu wissen

Ein Energieausweis ist in der Regel für zehn Jahre gültig. Finden in diesem Zeitraum jedoch energetische Sanierungsmaßnahmen statt, muss im Falle eines Verkaufs, einer Verpachtung oder Vermietung ein neuer Energieausweis erstellt werden, der diese Maßnahmen in der Berechnung berücksichtigt.

Wie kann ich die Heizkosten mithilfe der Angaben im Energieausweis berechnen?

Mit einem Energieverbrauchsausweis lassen sich die Heizkosten für ein ganzes Jahr vorausrechnen. Dies ist mithilfe der folgenden Formel möglich:

Wohnfläche in m2 x 1,3 x Energieverbrauchskennwert in kWh x Energiekosten je kWh in €

hint
Hinweis

Der Faktor 1,3 in dient in der Formel zur Berücksichtigung sonst unbeheizter Flächen wie beispielsweise Keller- oder Flurräume.

Beispielrechnung

Wohnfläche 106 m2
Faktor 1,3
Energieverbrauchskennwert 12.500 kWh
Energiekosten je kWh (hier: Gas) 0,08 €
Heizkosten eines Jahres: 106 m2 x 1,3 x 12500 kWh x 0,08 € 1.378,00 €

Muss ich die energetischen Sanierungsempfehlungen im Energieausweis umsetzen?

Auf Seite 4 des Energieausweises können vom Aussteller Vorschläge zur Verbesserung des energetischen Zustands des Gebäudes gemacht werden. Als Immobilieneigentümer stellt sich natürlich die Frage, inwiefern diese Empfehlungen verbindlich sind.

Grundsätzlich gilt: Bei den Empfehlungen handelt es sich lediglich um Vorschläge, die vom Immobilieneigentümer umgesetzt werden können, aber nicht müssen. Im Regelfall werden auf der Seite 4 vergleichsweise kostengünstige Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die den energetischen Zustand beziehungsweise die Energieeffizienz des Gebäudes wirksam verbessern.

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    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

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