Beim Gebäudepass handelt es sich um eine standardisierte Urkunde, die alle wichtigen Eigenschaften einer Immobilie objektiv wiedergibt. Ein wichtiger Teil dieses Dokuments ist der Energieausweis. Hier erfahren Sie, welche Inhalte der Gebäudepass haben muss und wie Sie sich als Vermieter einen gültigen Energieausweis ausstellen lassen können.

Können Sie Ihren Energieausweis vorweisen?

Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gebäudepass enthält alle wichtigen Eigenschaften einer Immobilie und wird meist schon beim Bau erstellt.

  • Er ist nicht verpflichtend, enthält allerdings hilfreiche Informationen für den Energieausweis.

  • Der Energieausweis oder Energiepass hingegen ist für Vermieter und Verkäufer mit wenigen Ausnahmen verpflichtend.

  • Bei ImmoScout24 helfen wir Ihnen dabei, innerhalb von 48 Stunden einen gültigen Energieausweis zu erhalten.

Play Video-Preview

Was ist ein Gebäudepass?

Beim Gebäudepass handelt es sich um ein Dokument, das die wichtigsten technischen und baulichen Daten eines Hauses auflistet. Dafür gibt es ein standardisiertes Raster, das von der Bundesregierung vorgeschrieben ist. Neben einer Kurzbeschreibung der Baukonstruktion und der Materialien gibt es Angaben zu den technischen Anlagen der Immobilie, zur Lage und zu ihrem Energiebedarf. Somit dient der Gebäudepass unter anderem als Checkliste für den Bauherren. Weitere Informationen über den Hausbau finden Sie hier.

Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, sollte sich rechtzeitig informieren, ob ein Gebäudepass vorliegt. Auch bei der Vermietung kann es sinnvoll sein, dem Mieter dieses Dokument zu zeigen. Der Energieausweis muss in jedem Fall vorgelegt werden. Mieter haben ein Recht darauf, dieses wichtige Dokument in Kopie zu erhalten. Es hilft unter anderem dabei, Immobilien miteinander zu vergleichen und den Energieverbrauch einzuschätzen.

Der Gebäudepass ist prinzipiell freiwillig. Der Architekt oder Bauträger stellt ihn aus und das Dokument wird dann zum Bestandteil der Hausakte. Wenn Sie sich nach Bau des Gebäudes einen Gebäudepass wünschen, ist es möglich, diesen nachträglich auszustellen. Jedoch ist es in der Regel sinnvoller und einfacher, nur einen verpflichtenden Energieausweis zu beantragen.

Der Gebäudepass im „Leitfaden nachhaltiges Bauen“

Im Jahr 2001 hat die Bundesregierung den Leitfaden für nachhaltiges Bauen veröffentlicht. Damals war das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung dafür zuständig. Es arbeitete im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen daran, in Deutschland nachhaltigere Baustandards einzuführen. Der Leitfaden wird immer wieder aktualisiert.

Ausgangslage für den Wunsch nach nachhaltigerem Bauen ist die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Hier spielen Gebäude aufgrund ihres großen ökologischen Fußabdrucks eine wichtige Rolle. Sie sollen zukünftig wirtschaftlich, ökologisch, gesellschaftlich und städtebaulich zukunftsfähiger sein. Öffentliche Bauten haben dabei eine Vorbildfunktion und werden vor allem in der Hauptstadt bereits entsprechend umgerüstet.

Im Rahmen der Zielvereinbarungen des Leitfadens gibt es verschiedene offizielle Checklisten, Hinweise zur Innenraumluftqualität und den Vorschlag, einen Gebäudepass einzuführen. Die vielleicht wichtigste Änderung ist die Vorgabe, dass seit 2009 der Energieausweis in fast allen deutschen Wohngebäuden Pflicht ist. Dieser bewertet die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und richtet sich nach der Energieeinsparverordnung.

Was steht im Gebäudepass?

Als Vermieter liegt Ihnen vermutlich nur dann ein Gebäudepass vor, wenn Ihre Immobilie in den vergangenen 20 Jahren erbaut wurde. Ein vollständiger Gebäudepass, der nicht verpflichtend, aber dafür sehr aufschlussreich ist, sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Angaben zur Immobilie (Lage, Anschrift, Eigentümer, Baudatum)

  • Angaben zum Baurecht (Baugenehmigung, bauliche Nutzung)

  • Angaben zur Liegenschaft (Erschließung, Anteil der versiegelten Fläche, Altlasten)

  • Angaben zu Außenanlagen (Regenwasserversickerungsanlage, Terrasse etc.)

  • Angaben zum Gebäude

    • Fläche, Wohnraum, Anzahl der Wohnungen

    • Kurzbeschreibung der Baukonstruktion

    • Standsicherheit

    • Brandschutz

    • Tageslichtnutzung und künstliche Beleuchtung

    • Wärmeschutz und Energiebedarf

    • Schallschutz

    • Lüftung

    • Wasserverbrauch

    • Abfallbehandlung

    • Ausbau und Ausstattung

    • Anlagen

  • Angaben zu Inspektion, Wartung und Instandhaltung

  • Angaben zu den Bewirtschaftungskosten

Energieausweis im Gebäudepass

Der Gebäudepass allein entspricht nicht dem Format, das für den Energieausweis gefordert wird. Jedoch finden sich bereits viele für den Energieausweis nötigen Informationen im Gebäudepass. Es ist daher möglich, bei der Ausstellung des Energieausweises zu sparen. Indem Sie den möglichst aktuellen Gebäudepass beim Gutachter vorlegen, können Sie ihm Arbeit abnehmen.

Wenn Sie Ihr Objekt vermieten, sollten Sie schon bei der Besichtigung den gültigen Energieausweis auf Nachfrage vorlegen können. Dieser muss dem Format, das die deutsche Energieeinsparverordnung vorschreibt, entsprechen. Beachten Sie, dass nach einer Erweiterung, einem Anbau oder Sanierungsarbeiten ein neuer Energiebedarfsausweis nötig ist. Weitere Informationen über den Unterschied zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis erhalten Sie in diesem Beitrag.

Wo kann ich Gebäudepass und Energieausweis ausstellen lassen?

Nur qualifizierte Energieberater dürfen in Deutschland einen Energieausweis ausstellen. Die Kosten dafür müssen Sie als Vermieter der Immobilie tragen. Je nach Art des Ausweises und nach Aufwand kommen Kosten von mehreren Hundert Euro auf Sie zu. Es ist sinnvoll, sich im Energieausweis darüber aufklären zu lassen, welche Modernisierungsmaßnahmen sich für das Gebäude lohnen. Durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen können Sie zum Beispiel eine Mieterhöhung rechtfertigen.

Sie sind noch auf der Suche nach einem qualifizierten Energieberater? Dann nutzen Sie unseren Service für den Energieausweis! Den klassischen Verbrauchsausweis können Sie ganz einfach online erhalten. Dafür benötigen wir nur Ihre Angaben zum Energieverbrauch der letzten drei Jahre und entsprechende Abrechnungen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie den Verbrauchsausweis ab einem Preis von 59,99 Euro (inkl. Mehrwertsteuer).

Wenn Sie den ausführlicheren Bedarfsausweis für Ihre Immobilie benötigen, finden Sie bei uns einen passenden Energieberater. Dieser erfasst vor Ort im Rahmen einer Objektbesichtigung alle nötigen Daten. Sie erhalten einen aussagekräftigen und überall akzeptierten Energieausweis. Auch in diesem Fall senden wir Ihnen das Dokument schnellstmöglich zu. Hier erfahren Sie mehr!

Kennen Sie sich mit dem Energieausweis aus?
Machen Sie jetzt den Check!

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
  • fragezeichen
    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.