Lässt ein Vermieter in sein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus einen Aufzug einbauen, so kann er die Kosten (hier 140.000 Euro) auf seine Mieter abwälzen. 

Das Gericht bewertete den Einbau als sinnvolle Investition, gegen die die Mieter nichts einwenden könnten. (LG Hamburg 333 S 81/01)

Sie benötigen Rechtsberatung bei Vermietungs-­Fragen?

Rund um die Uhr abgesichert: Ihre persönliche Rechtsberatung vom Fachanwalt für Mietrecht. Schnell & unkompliziert.
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.