Wenn Sie einen Teil Ihrer Modernisierungskosten wieder reinholen wollen, gelingt Ihnen das mit einer Mieterhöhung nach § 559 BGB. 8 % Ihres Modernisierungsaufwands - gerechnet auf die Jahresmiete - können Sie so auf den Mieter umlegen. Zusätzlich gilt für die Umlage von Modernisierungskosten eine Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren. Liegt die Miete unterhalb von 7 Euro je Quadratmeter, darf die Miete infolge einer Modernisierung nur 2 Euro innerhalb von 6 Jahren steigen.

Beispiel

Die neuen Fenster in Ihrer Mietwohnung haben Sie 7 000 Euro gekostet. Auf Ihren Mieter können Sie 8 % dieser Kosten - also 560 Euro - umlegen. Ihre Monatsmiete erhöht sich damit um 46,66 Euro pro Monat (= 560 Euro: 12 Monate).

Ziehen Sie ersparte Reparaturkosten lieber freiwillig ab

Gerade wenn Sie Fenster austauschen, müssen Sie oftmals bei der Höhe der Modernisierungskosten Federn lassen. Die Mieter sehen das so: Sie als Vermieter wären wegen des alten Zustands der Fenster ohnehin zu Reparaturen auf Ihre Kosten verpflichtet gewesen. Diese Reparaturkosten hätten Sie nun durch die Modernisierung eingespart.
Tatsächlich ist es nach einhelliger Rechtsprechung so, dass Sie als Vermieter die fiktiv ersparten Reparaturkosten - auch Instandsetzungskosten genannt - der alten Fenster von den Gesamtkosten der Modernisierungs-Maßnahme abziehen müssen.

Was Sie abziehen müssen, bestimmt sich nach den aktuellen Preisen

Allerdings verlangen die Gerichte nur den Abzug derjenigen fiktiven Reparaturkosten, die zum Zeitpunkt der Modernisierung gerade fällig waren - eventuell zukünftig ersparte Reparatur-Aufwendungen müssen Sie sich nicht von der Rechnung streichen lassen.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)

Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
Jetzt Beitrag berechnen
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.