Was muss ich als Vermieter versichern?
Müssen Vermieter ihre vermieteten Immobilien zwingend versichern? Und welche Versicherungen sind überhaupt sinnvoll? Ob Vermieter zum Abschluss einer Versicherung für ein vermietetes Objekt verpflichtet sind, lesen Sie in diesem Artikel. Außerdem erhalten Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen rund um ein Mietobjekt.
Ein Vermieter muss keine Versicherung für das vermietete Objekt abschließen. Er sollte dies zum Schutz vor finanziellen Schäden allerdings tun.
Das Wohngebäude sollte unbedingt vor Schäden durch verschiedene Einflüsse wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser abgesichert werden, da die Kosten für die Behebung und Herstellung des alten Zustands enorm sein können.
Die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehören zu den Betriebskosten und können, sofern im Mietvertrag vereinbart, auf Mieter umgelegt werden.
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Zu den wichtigsten Versicherungen für Vermieter gehören eindeutig die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese beiden Versicherungen schützen Vermieter vor hohen finanziellen Forderungen im Schadensfall. Folgende Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:
Sturm und Feuer
Leitungswasser und Frost
Explosion und Blitzschlag
Hagel
Weitere vertragliche Zusatzinhalte sind denkbar, kosten jedoch zusätzlich Geld. Hierzu gehören Inhalte zu Elementarschäden wie Überschwemmungen und Hochwasser. Gehört eine Photovoltaikanlage zur Immobilie, kann diese ebenfalls zusätzlich versichert werden.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Vermieter vor Schadensersatzansprüchen, die aufgrund von Schäden, die von dem Haus und Grund des Besitzers herrühren, entstehen. Wird beispielsweise der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen und eine Person kommt zu Schaden, könnte die oder der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Diese Ansprüche werden von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen.
Neben den beiden wichtigen Hauptversicherungen für Vermieter gibt es noch weitere Versicherungsformen, die ebenfalls in Erwägung zu ziehen sind. Hierzu zählen:
Mietausfallversicherung
Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Allerdings ist es nicht unbedingt nötig, solche Versicherungen abzuschließen. Wer sich im Vorfeld genauer mit den Bewerbern um die Wohnung beschäftigt und ein bisschen Erfahrung hat, kann unter Umständen auch ohne diese Absicherung leben.
Es ist möglich, die Versicherungsbeiträge für die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf die Mieter umzulegen. Im Mietvertrag muss dieser aber vereinbart sein, wenn diese Kosten auf die Miete umgelegt werden sollen. Eine Mietausfallversicherung kann unter Umständen umgelegt werden, sofern diese ein Baustein der Gebäudeversicherung ist und im Mietvertrag vereinbart wurde.
Zu beachten: Versicherungen wie Rechtsschutzversicherung und Privathaftpflicht des Vermieters können nicht umgelegt werden, da sie zum privaten Schutz dienen, was nichts mit dem vermieteten Objekt zu tun hat.
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