Dürfen Vermieter eine Staffelmiete verlangen?

Wenn Sie als Vermieter im Mietvertrag eine gültige Staffelmiete vereinbaren und der Mieter diese mit seiner Unterschrift bestätigt, ist dies erlaubt. Hier erfahren Sie weitere Details zur Staffelmiete, die wichtigen Bedingungen sowie Alternativen zur Mieterhöhung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staffelmiete ist nur dann gültig, wenn sie im Mietvertrag detailliert festgehalten ist.

  • Sie dürfen zusätzlich einen einseitigen Kündigungsausschluss vereinbaren, der für maximal vier Jahre gilt.

  • Bei geltender Staffelung dürfen Sie keine weiteren Gründe für die Mieterhöhung heranziehen.

  • Alternativ können Sie die Miete nach Modernisierungsarbeiten, mithilfe eines Indexvertrags oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.

Was ist eine Staffelmiete?

Eine Staffelmiete ist eine beliebte Möglichkeit zur automatischen Mieterhöhung, die bereits im Mietvertrag festgelegt wird. Normalerweise ist es nicht so leicht für den Vermieter, die Miete zu erhöhen. Bei einer Staffelmiete steht im Mietvertrag, wann und um welchen Vertrag die Miete steigt. Somit sparen sich beide Parteien viel Aufwand und haben Planungssicherheit.

Jedoch ist im Rahmen einer Staffelmiete keine andere Möglichkeit der Mieterhöhung vorhergesehen. Das bedeutet, dass der Vermieter zum Beispiel nach einer Modernisierung keine Mieterhöhung ansetzen darf.

Sie sollten die folgenden Kriterien beachten, um den Staffelmietvertrag korrekt zu formulieren:

  • Die Staffelmiete gilt nur mit Zustimmung des Mieters.

  • Eine nachträgliche Vereinbarung der Staffelmiete ist mit Zustimmung des Mieters möglich.

  • Die Staffelmiete muss schriftlich vereinbart werden.

  • In der Formulierung muss klar erkennbar sein, wann die nächste Mietstaffel beginnt und um welche Höhe die monatliche Miete steigt.

  • Dabei müssen konkrete Beträge genannt werden; Formulierungen wie „2,8% Steigung pro Jahr“ sind nicht erlaubt.

  • Die Staffelungen müssen laut §557a des BGB mindestens ein Jahr auseinanderliegen.

Unter welchen Bedingungen dürfen Vermieter eine Staffelmiete verlangen?

Neben der korrekten Vereinbarung der Staffelmiete im Mietvertrag müssen Vermieter noch weitere Bedingungen erfüllen, um die Staffelmiete verlangen zu dürfen:

Höhe der Miete

Dazu gehört zum Beispiel die korrekte Höhe der Staffelmiete. Wenn im betreffende Gebiet Wohnungsknappheit herrscht, ist eine Mietpreisüberhöhung erlaubt. Bei geltender Mietpreisbremse werden auch geltende Staffelverträge automatisch gedrosselt. Normalerweise gilt keine Kappungsgröße für die Staffelmiete, sodass der Vermieter über einen Zeitraum von drei Jahren die Miete auch um mehr als 20 Prozent erhöhen darf. Dennoch kann der Mieter mit der ortsüblichen Vergleichsmiete argumentieren, die nicht wesentlich überschritten werden darf. Ab einer Überschreitung von 20 Prozent handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld. Ab einer Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete von 50 Prozent handelt es sich um Mietwucher, was als Straftat gilt.

Kündigungsausschluss

Neben diesen Vorgaben zu den maximalen Kosten der Staffelmiete darf der Vermieter auch einen einseitigen Kündigungsausschluss vereinbaren. Dabei verpflichtet sich der Mieter dazu, für eine bestimmte Dauer das Mietverhältnis nicht zu kündigen. Der Vermieter darf unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen weiterhin kündigen. Jedoch darf der einseitige Kündigungsverzicht nur für maximal vier Jahre vereinbart werden. Beachten Sie als Vermieter, dass eine Staffelmiete mit einseitigem Kündigungsverzicht für Mieter meist nicht sehr attraktiv ist.

Dauer

Was die Dauer des Staffelmietvertrags angeht, sind Sie als Vermieter frei. Sie können sowohl einen befristeten als auch einen unbefristeten Staffelmietvertrag auswählen. Wenn die Staffelung endet, aber der Mietvertrag weiterläuft, sind wieder andere Mieterhöhungen möglich. Alternativ können Sie durch einen Mietvertragsnachtrag eine neue Staffelung vereinbaren.

Welche anderen Möglichkeiten zur Mieterhöhung gibt es?

Als Alternative zum Staffelmietvertrag oder nach Ende der Mietstaffelung haben Sie als Vermieter drei weitere Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen. Dabei müssen Sie jeweils die geltenden Bedingungen erfüllen und dem Mieter nach Ankündigung der Erhöhung einen angemessenen Prüfungszeitraum von zwei Monaten ermöglichen.

Informieren Sie sich hier über die anderen Optionen der Mieterhöhung:

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