Schneeschippen: Pflicht für Mieter:innen?

Mieter:innen können zum Schippen verpflichtet werden

Was Wintersportler:innen freut, ist für andere ein Ärgernis: Straßen und öffentliche Wege müssen von Schnee und Eis befreit werden. Doch wer ist dafür verantwortlich: Mietende oder Vermietende? Darüber herrscht oft Unklarheit.

In der Regel sind Eigentümmer:innen zum Schneeschippen verpflichtet. Sie können diese Aufgabe unter Umständen jedoch auch auf Mietende übertragen.

Der Mietvertrag bestimmt die Verantwortlichkeit

schneeschippe

Lästig aber unerlässlich: Ob Vermietende oder Mietende räumen müssen, bestimmt der Mietvertrag.

Im Winter müssen Wege und Straßen geräumt werden. Grundsätzlich sind dafür die Städte und Gemeinden verantwortlich. In den meisten Fällen haben diese aber die Pflicht durch eine entsprechende Verordnung an die Hauseigentümer:innen übertragen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt dann bei den Vermietenden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Bürgersteige und Zufahrten bei Glätte und Schnee geräumt werden und keine Gefahr darstellen. Aber auch Mieter:innen können in die Pflicht genommen werden. Nach einem Urteil des Landesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2006 können Vermieter:innen die Streupflicht auf Mieter:innen übertragen. Dies muss allerdings eindeutig im Mietvertrag festgehalten werden. Zudem Eigentümer:innen den Mietenden einen genauen Zeitplan für den Räumdienst übergeben. Danach sind Mietende für das Schneeschippen und Streuen verantwortlich und im Schadensfall haftbar.

Ein Aushang im Treppenhaus genügt nicht

Wer sich unsicher ist, wer für das Räumen der Wege zuständig ist, sollte in seinen Mietvertrag schauen. Dieser kann nachträglich ohne die Zustimmung des Mieters oder der Mieterin nicht mehr geändert werden. Ist eine entsprechende Passage lediglich in der Hausordnung zu finden, ist dies ungültig, wie Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes, erklärt: „Ist der Passus nur in der Hausordnung festgelegt, muss diese Bestandteil des Mietvertrages sein. Ein Aushang im Treppenhaus genügt also nicht.“ Doch auch wenn die Räum- und Streupflicht Sache der Mietenden sind, haben Vermietende gewisse Pflichten. So entschied beispielweise das Landgericht Waldshut-Tiengen in einem Urteil aus dem Jahr 2000, dass der Vermieter oder die Vermieterin überprüfen muss, ob die Mietparteien ihren Aufgaben auch tatsächlich nachgehen. Dazu gehören Kontrollgänge, die mit Datum, Uhrzeit und Dauer dokumentiert werden sollten. Sie können im Streitfall als Beweismittel dienen.

Was kostet dein Umzug?

Wohnfläche

ca.

Entfernung

ca. km

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

7 Personen

8 Personen

9 Personen

10 Personen

1 Zimmer

2 Zimmer

3 Zimmer

4 Zimmer

5 Zimmer

6 Zimmer

7 Zimmer

8 Zimmer

9 Zimmer

10 Zimmer

Kosten

Umzugsunternehmen

ab

 

Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Bei starkem Schneefall muss mehrmals geschippt werden

Wann genau gestreut und geräumt werden muss, legt jede Gemeinde oder Stadt selbst fest. In den meisten Fällen müssen die Fußwege von Montag bis Samstag zwischen 7 und 21 Uhr geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Streupflicht in der Regel erst um 8 oder 9 Uhr. Dabei gilt, dass bei sehr starkem Schneefall auch mehrmals am Tag geschippt und gestreut werden muss. Wer einem Beruf nachgeht und aus diesem Grund nicht zu Hause ist, ist dazu verpflichtet, für eine entsprechende Vertretung zu sorgen oder einen Winterdienst zu beauftragen.

Sie wollen günstig umziehen?
Mit diesen Services treffen Sie die besten Entscheidungen:
  • Was kostet Ihr Umzug? Jetzt kostenlos berechnen!
  • Angebote von Umzugsunternehmen anfordern!
  • Jetzt Geld sparen – Bürgschaft statt Kaution
  • Wohnung kündigen mit der kostenlosen Vorlage
  • Mit der Umzugs-Checkliste alles auf einen Blick

Nutzen Sie unsere kostenlosen und seriösen Services rund um Ihren Umzug.