Maklerprovision
Wer zahlt die Maklerprovision?
Richtig ist: Ab dem 01. Juni 2015 muss die Partei zahlen, die den:die Makler:in beauftragt hat. In der Regel ist das der Vermieter oder die Vermieterin.
Die ideale Lage, die perfekte Größe und tolle Bilder von schönen Räumen: Wenn man beim Stöbern in den Wohnungsanzeigen plötzlich genau das Richtige vor Augen hat, springt das Kopfkino an und liefert Fantasien vom Leben im neuen Zuhause. Doch ein Blick auf die Kontaktdaten trübt die Freude in vielen Fällen – wenn ein:e Makler:in als Ansprechpartner:in genannt wird. Dann läuft im Kopfkino ein ganz anderer Film: Man sieht sich mit vielen anderen Mietinteressierten beim Besichtigungstermin durch die Wohnung drängen, während der:die Makler:in nicht viel tut – und am Ende eine dicke Provision kassiert.
Früher hatten die Eigentümer:innen leichtes Spiel bei der Suche nach einem neuen Mieter oder einer neuen Mieterin, da die Kosten für den:die Makler:in vom Mieter oder der Mieterin zu tragen waren. Ein neues Gesetz der Bundesregierung sorgt seit dem 01. Juni 2015 für Entlastung aufseiten der Mieter:innen. Das sogenannte Bestellerprinzip regelt, dass derjenige für den Makler oder die Maklerin zahlt, der diesen auch engagiert hat. Somit ändert sich die komplette Provisionspraxis, da der Auftrag an den:die Makler:in in aller Regel vom Vermieter oder von der Vermieterin ausgeht. Eine Weiterberechnung der Provision an Mietende hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
Mietende müssen die Maklercourtage nur noch entrichten, wenn diese den Makler oder die Maklerin selbst bestellt hat. Höchstens zwei Monatsmieten plus 19 Prozent Mehrwertsteuer darf ein Makler oder eine Maklerin für die erfolgreiche Vermittlung einer Mietwohnung oder eines -hauses verlangen. Basis für die Berechnung der Gebühr für Makler:innen ist die monatliche Nettokaltmiete ohne Vorauszahlungen für Heizung oder Betriebskosten. Wenn die Kaltmiete für eine Wohnung also 700 Euro beträgt, kann der:die Makler:in insgesamt 1.666 Euro Provision in Rechnung stellen. Wer nachweisen kann, dass er oder sie aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann die Gebühren für Makler:innen in der nächsten Steuererklärung als Umzugskosten absetzen.
Was kostet dein Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Ein: seriöse:r Makler:in hat eine feste Geschäftsadresse mit Telefonnummer, unter der er oder sie zu erreichen ist. Bei Vermittlern oder Vermittlerinnen, die nur eine Handynummer angeben, ist Vorsicht geboten. Vorauszahlungen, die Erstattung von Fahrtkosten oder Auslagen sind verboten und unter seriösen Maklern und Maklerinnen tabu. Auch wenn Makler:innen die Zahlung der Provision in bar verlangen oder keine Rechnung ausstellen wollen, arbeiten sie nicht seriös. Entscheidend ist Fachwissen, das sich mit ein paar gezielten Fragen zur Hausgemeinschaft oder zum regionalen Wohnungsmarkt leicht auf die Probe stellen lässt. Bei der Besichtigung der Wohnung lässt ein:e seriöse:r Vermittler:in seinen Interessierten genug Zeit und zeigt ihnen alles, was zur Wohnung gehört. Sie sollten außerdem aussagekräftige Unterlagen mit Fotos und allen wichtigen Daten zur Wohnung zur Verfügung stellen.