Sondernutzung Bürgersteig

Die Nutzung des Gehwegs: Was müssen Sie beachten?

Vor allem bei Laufkundschaft sind Lokal und Geschäft meist nicht genug: Viele Gewerbetreibende nutzen für Werbung und Sortiment den Gehweg. Dafür braucht es aber eine Sondernutzungserlaubnis.


Café-Besitzer:innen tun es, Obstverkäufer:innen tun es, Boutique-Inhaber:innen tun es: Sie alle nutzen den Gehweg, um Werbetafeln aufzustellen, ihre Waren vor dem Geschäft auszulegen oder die aktuellen Angebote am Kleiderständer zu präsentieren.

Gehweg: Fußgänger müssen vorbeikommen

Ob dies erlaubt ist oder nicht, hängt in der Regel von der Breite des Gehwegs und vorhandenen Freiflächen ab. Es muss eine Mindestbreite Platz für Fußgänger:innen bleiben. Wie viel ist in den Kommunen verschieden. Informationen darüber erhalten Sie beim zuständigen Ordnungsamt.

Dort müssen Sie auch die Sondernutzung des Gehwegs beantragen. Denn Straßen, Fahrradwege und Bürgersteige dürfen zwar von allen genutzt werden. Dies gilt aber nur für den allgemeinen Verkehr –den sogenannten Gemeingebrauch. Werbeschilder oder Tische und Stühle zählen nicht dazu, da hier der wirtschaftliche und werbliche Zweck im Vordergrund steht.


Bürgersteignutzung und Corona

In Städten ist weniger Platz als auf den Land. In Berlin war es deswegen im Zuge der Wiedereröffnungen der Gastronomie im vergangenen Jahr erlaubt, dass die Gastättenbetreiber:innen ihren Außenbereich – der meistens einfach Teil des Bürgersteigs ist – großzügiger zu bestuhlen. Zum einen aus Hygienschutzmaßnahmen, zum anderen auch als Unterstützung. In einigen Stadtteilen durfte man nach vorherhiger Prüfung durch das Bezirksamz am Wochenende bis 22 Uhr sogar die Tische und Stühle auf die Straße stellen.

In Bayern ist die Außengastronomie schon wieder geöffnet. Wie schon 2020 ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personal und Gästen vorgeschrieben, sofern diese nicht aus einem Haushalt kommen.

Diese Vorgabe ist auch in anderen Bundesländern erwartbar. Wie flexibel man in Berlin oder auch in Hamburg bei der Nutzung der Gehwege sein darf, wird sich zeigen. Nach der schweren wirtschaftlichen Zeiten hoffen viele Wirt:innen auf eine ähnlich großzügige Regelung wie im vergangenen Jahr.  

Biergarten: Transportable Tische und Stühle

Für das Aufstellen von Werbeständern, Kundenstoppern und Warenauslagen benötigen Sie daher eine Sondernutzungserlaubnis, ebenso für Ihre Außengastronomie. Wenn Sie vor Ihrem Lokal Tische und Stühle aufstellen möchten, müssen sich diese ins Stadtbild einfügen und transportabel sein.

Wie hoch die Gebühren für die Sondernutzung ausfallen, hängt von der beanspruchten Fläche, der Dauer und der Art der Nutzung ab. Deswegen müssen Sie im Antrag Angaben dazu machen, welche Sondernutzung Sie planen, wo sich Ihr Gewerbeobjekt befindet und wann Sie mit der Sondernutzung beginnen wollen. In der Regel erheben die Kommunen auch eine Verwaltungsgebühr.

Tipp

Die Formulare für den Antrag auf Sondernutzungen finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadtverwaltung. Dort können Sie auch nachlesen, welche speziellen Richtlinien in Ihrer Gemeinde gelten und welche Kosten Ihnen entstehen.


Diese Artikel könnten Sie interessieren:

Weitere Artikel