Fassadensanierung: Wärmedämmung gehört dazu
Der Putz muss ab
Eine gut gepflegte Putzfassade hält etwa 20 Jahre, dann wird es in den meisten Fällen Zeit für eine Fassadensanierung. Wenn der Putz komplett erneuert wird, schreibt die Energieeinsparverordnung eine zusätzliche Wärmedämmung vor.
Ausbessern oder erneuern? Das ist die entscheidende Frage, wenn es um die Instandsetzung von Putzfassaden geht. Wenn der Putz bröckelt, besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf. Wie fest der alte Putz noch sitzt, kann man mit einer Abrissprobe an einer ohnehin schadhaften Stelle herausfinden. Das Abklopfen der Fassade mit einem Gummihammer bringt ans Licht, ob sich Hohlräume gebildet haben. Handelt es sich nur um einige Stellen, genügt es, die Fläche gründlich zu reinigen und die beschädigten Stellen mit frischem Putz auszubessern.
Wenn sich herausstellt, dass der alte Putz abgeschlagen und komplett erneuert werden muss, müssen Sie als Hausbesitzer die Energieeinsparverordnung bei der Fassadensanierung berücksichtigen und eine Wärmedämmung anbringen lassen. Das erhöht zwar zunächst die Modernisierungskosten, lohnt sich aber dennoch, da eine Wärmedämmung die Heizkosten senkt.
Solange die Putzfassade nicht komplett saniert, sondern nur an einzelnen Stellen ausgebessert werden muss, bewegen Sie sich noch im vierstelligen Kostenbereich. Eine komplette Fassadensanierung mit Wärmedämmung liegt für ein einfach geschnittenes Einfamilienhaus bei mindestens 25.000 Euro.
Auch andere Fassaden wie Verblendmauerwerk (Klinkerfassade) oder eine Holzverschalung müssen modernisiert und Instand gehalten werden. Beim Verblendmauerwerk können lose Steine ausgetauscht und bröckelnde Fugen bei Bedarf erneuert werden. Holzfassaden brauchen je nach Farbe und Lage des Hauses etwa alle vier bis zehn Jahre einen neuen Anstrich mit Wetterschutzfarbe.