Plötzlich Eigentümer – Erbschaft und die Folgen

Womit Sie bei einer Erbschaft rechnen müssen

Unverhofft kommt oft. Erhalten Sie die Nachricht, dass Sie als Erbe einer Immobilie auserkoren sind, sollten Sie genauer hinschauen.


Trotz Trauer müssen sich die Erben zeitnah um das Erbe des Verstorbenen kümmern.

Nicht immer gehören Sie zwingend zu den Glückspilzen, wenn Sie anstelle eines gepflegten Einfamilienhäuschens oder der komfortablen Eigentumswohnung eine Schrottimmobilie erben. Dann ist Vorsicht geboten.

Was Außenstehende als Glücksfall bezeichnen, sorgt beim Begünstigten einer Erbschaft zunächst für einen besonderen Einschnitt im Leben: eine geerbte Immobilie. Für Hinterbliebene gilt es, viele Dinge rund um die Bestattung zu regeln, private Unterlagen wie Versicherungspolicen zu sichten und den Hausstand aufzulösen. Viele sind mit dieser Situation überfordert und wer sich in dieser schweren Zeit zusätzlich um eine Immobilie kümmern muss, gerät schnell an seine Grenzen.

Eine Herausforderung der besonderen Art stellt eine Immobilie dar, die weitab vom eigenen Wohnort liegt. Nicht selten ziehen Kinder nach ihrer Ausbildung weit weg. Verstirbt der letzte Elternteil, müssen Entscheidungen getroffen werden, die im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung des Erbes stehen. Wer will schon gern das geerbte Haus verkaufen, in dem man seine Kindheit verbracht hat? Wollen Sie nicht Ihre Brücken zum eigenen Lebensmittelpunkt abbrechen, müssen Sie jedoch meist zeitnah eine Entscheidung treffen, ob Sie Ihr Erbe verkaufen oder in Ihrem Besitz behalten und vermieten wollen, weil Sie sich nicht von der Immobilie trennen können.

Vorsicht vor Fallstricken


Über den Wert der geerbten Immobilie können Profis auskunft geben.

Eine Erbschaft führt nicht zwingend zum Reichtum. Erben Sie ein Häuschen, auf dem noch eine hohe Hypothek ruht, erben Sie die Schulden gleich mit. Problematisch wird es für Erben auch dann, wenn ein Häuschen beispielsweise unter Denkmalschutz steht und für die Instandsetzung immense Kosten anfallen. Verstirbt der Erblasser, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, dass die direkten Nachkommen die Begünstigten sind, jedoch auch für die Schulden aufkommen müssen.

Dazu gehören alle Verbindlichkeiten wie Steuerschulden, offen Rechnungen, ein überzogenes Konto und auch Immobilien, auf denen noch eine Hypothek lastet. Wollen Sie nicht für das Darlehen aufkommen, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, ein Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Die Frist beginnt in dem Moment, wenn der Erbfall eintritt und der Begünstigte Kenntnis von seinem Erbe hat. Haben Sie sich frühzeitig über den Nachlass und mögliche Schulden erkundigt, reicht es aus, beim Amtsgericht oder dem zuständigen Nachlassgericht Ihr Erbe auszuschlagen, oder bei einem Notar in Schriftform ein Erbe auszuschlagen. Haben alle Erbberechtigten laut der gesetzlichen Erbfolge ihr Erbe fristgemäß ausgeschlagen, tritt Vater Staat für den verbleibenden Schuldenberg in Haftung.

Geerbte Immobilie verkaufen: Worauf kommt es an?

Erben Sie eine Immobilie, ist auch der Fiskus daran beteiligt, denn in der Regel wird eine Erbschaftssteuer fällig, die sich auf den Verkehrswert bezieht. Jedoch hat der Gesetzgeber mit der neuen Regelung ab 1. Januar 2009 rechtliche Grundlagen geschaffen, die vor dem finanziellen Ruin schützen sollen. Grundbesitz wird bis zu einer maximalen Höhe von 60 Prozent vom Verkehrswert besteuert. Darüber hinaus nimmt der Verwandtschaftsgrad Einfluss auf die Höhe des Freibetrages, der bei Kindern bei 400.000 Euro liegt, der abhängig vom Alter einen weiteren Versorgungsbetrag von bis zu 52.000 Euro einschließt. Ehepartner profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, wobei ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro hinzu gerechnet wird. Als Grundlage für die Erbschaftssteuer dient der Verkehrswert eine Immobilie. Wollen Sie Ihr Erbe vermieten, wird die Besteuerung bis zu maximal 90 Prozent vom Verkehrswert durchgeführt. Kaufen Ehepartner oder Kinder eine geerbte Immobilie, gilt sogar Steuerfreiheit, sofern das Häuschen oder die Eigentumswohnung über einen Zeitraum von wenigstens zehn Jahre selber genutzt wird. Wollen Sie Ihre geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten, helfen Vermarktungstipps und ein Mietcheck weiter.

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