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Schenkungssteuer

Haus nach Schenkung verkaufen

Möchten Sie eine geschenkte Immobilie verkaufen, sollten Sie darauf achten, wann der Schenker die Immobilie erworben hat. Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft, müssen Sie eine Spekulationssteuer an das Finanzamt zahlen. Wie Sie die Kosten vermeiden können und in welchen Fällen Sie entstehen, erfahren Sie in diesem Artikel.


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Schenkungssteuer & Spekulationssteuer bei Immobilien


Wer eine Schenkung in Form einer Immobilie erhalten hat, möchte zur Finanzierung eines Eigenheims oder für andere Investitionen häufig das Haus verkaufen. Nach einer Schenkung müssen Sie nicht unbedingt zehn Jahre warten, um das Haus ohne Spekulationssteuer weiterzuverkaufen. Es kommt darauf an, wann der Schenker die Immobilie erworben hat. Liegt dieser Zeitpunkt länger als zehn Jahre zurück, fällt keine Spekulationssteuer an – selbst wenn die Schenkung erst wenige Monate zurückliegt.



Tipp von ImmobilienScout24:

Die Spekulationssteuer ist eine Besteuerung von Gewinnen, die bei privaten Veräußerungsgeschäften, also zum Beispiel bei Immobilienverkäufen, entstehen. Sie wird gezahlt, wenn es beim Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist zu einer Wertsteigerung gekommen ist. Wird eine Immobilie mehr als zehn Jahre nach dem Ankauf veräußert, muss die Steuer nicht gezahlt werden.


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Steuern sparen - Immobilie verschenken statt vererben


Immer häufiger beschäftigen sich Eltern noch zu Lebzeiten mit der Verteilung ihres Nachlasses. Häufig lassen sich durch frühzeitige Schenkungen Erbschaftssteuern umgehen. Die Erben erhalten so selbst große Summen oder ganze Immobilien steuerfrei.

Allerdings werden nur Schenkungen, die mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgen, nicht zum Erbe gezählt. Wer früh mit dem Schenken beginnt, belastet seine künftigen Erben also am wenigsten. Für Schenkungen gelten weitestgehend die gleichen Steuerklassen und Freibeträge wie fürs Erbe. Eltern und Großeltern haben bei Schenkungen jedoch nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und unterliegen Steuerklasse II.

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Hinweis von ImmobilienScout24:

Bei Schenkungen gelten die Freibeträge alle zehn Jahre aufs Neue. Wer also hohe Summen schenken möchte, sollte früh beginnen! So kann vermieden werden, dass die Beschenkten hohe Steuern zahlen müssen.


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Freibeträge und Steuerklassen bei Erbschaft einer Immobilie


Wird ein Nachlass im Todesfall auf einen Schlag vererbt, fallen – je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes – Erbschaftssteuern in unterschiedlichen Höhen an. Gerade wenn es um hohe Summen geht, lohnt sich daher eine Schenkung zu Lebzeiten. Auch Schenkungen in mehreren Einheiten mit jeweils mindestens zehn Jahren Abstand sind eine Überlegung wert, wenn es um hohe Erbsummen geht.


Vererbung an

Freibetrag

Steuerklasse

Ehepartner, Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

500.000€

I

Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel, deren Eltern verstorben sind

400.000€

I

Enkelkinder

200.000€

I

Eltern, Großeltern

100.000€

I

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

20.000€

II

Alle anderen

20.000€

III


Möchten Sie ein Haus nach einer Schenkung verkaufen, müssen Sie auf keine erbrechtlichen Besonderheiten achten. Seien Sie sich lediglich sicher, dass der Erwerb der Immobilie durch den Schenker mindestens zehn Jahre zurückliegt. Andernfalls müssen Sie auf den Gewinn Spekulationssteuer zahlen. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem ermittelten Wertgewinn sowie dem persönlichen Steuersatz.

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