Wichtige Unterlagen für den Hausbau
Vom Grundbuchauszug bis zum Kaufvertrag
Pläne, Verträge, Leistungsbeschreibungen: Nur auf das, was Ihnen schriftlich zugesichert wurde, können Sie vertrauen. Auf welche Unterlagen und Klauseln es ankommt, erfahren Sie hier.
Das Fundament eines Bauvorhabens ist – aus Papier. Zahlreiche Unterlagen von zum Teil erheblichem Umfang müssen vorliegen und sorgfältig geprüft werden, damit ein Hausbau gelingt. Wir haben alle Dokumente, die Ihnen im Verlauf Ihres Hausbaus vorliegen sollten, für Sie zusammengestellt.
Früher hieß sie Flur-, Liegenschafts- oder Katasterkarte, in Bayern ist ihre aktuelle Bezeichnung „Digitale Flurkarte“. Sie weist die Lage und Abgrenzung des Grundstücks nach, auf dem Ihr Haus gebaut wird.
Im Grundbuch, das beim Katasteramt geführt wird, sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück nachgewiesen. Im entsprechenden Auszug stehen alle sogenannten Lasten – wenn etwa Nachbarn über Ihr Grundstück gehen oder fahren dürfen, um ihr eigenes zu erreichen –, ebenso die Hypotheken, mit denen das Grundstück belastet ist. Wenn Sie für Ihren Hausbau ein Hypothekendarlehen aufnehmen, wird die Bank dies mit einem Grundbucheintrag absichern. Dazu benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung.
Damit beantragen Sie bei der zuständigen Behörde die Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Der Antrag muss von einem „bauvorlageberechtigtem Entwurfsverfasser“ erstellt worden sein, das heißt von einem Bauingenieur oder Architekten. Zum Bauantrag gehören folgende Unterlagen:
- Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnungen von Wohn- und Nutzfläche, umbautem Raum, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Baukosten
- statische Berechnungen
- Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Entwässerungsplan
Wenn Sie ein Haus mit einem Architekten bauen, ist die rechtliche Grundlage dafür der Architektenvertrag. Der Leistungsumfang wird individuell verhandelt So kann der Architekt nur den Entwurf erarbeiten oder das Bauvorhaben bis zur Abnahme begleiten. Auch das Honorar wird im Vertrag festgelegt, üblicherweise berechnet nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI. Eine ausführliche Darstellung des Architektenvertrages finden Sie hier.
Für sie gibt es keine rechtlich festgelegte Form – aber sie ist für das zu bauende Haus eine der wichtigsten Unterlagen. Was nicht in der Baubeschreibung steht, muss vom Hausanbieter auch nicht gebaut oder geliefert werden. Deswegen sollte sie absolut detailliert und präzise sein – bis hinein in die Angabe von Sanitärserien und Heizungsmodellen – und auf jeden Fall von einem unabhängigen Fachmann geprüft werden.
Das ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Vertrag, den Bauherren mit einem Bauunternehmen oder Fertighaushersteller über das Haus abschließen, das sie bauen wollen. Wichtige Bestandteile darin sind:
- Bau-, Kauf- und Liefervereinbarung mit ausgehandelten Zusatzvereinbarungen. Besonders wichtig: der Zahlungsplan
- Leistungs- und Baubeschreibung
- technische Merkblätter
- allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters
Auf Basis des Bauvertrags wird der Bauantrag erstellt. Eine ausführliche Darstellung des Bauvertrages finden Sie hier.
Dieser Vertrag unterliegt den strengen gesetzlichen Auflagen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Der Grund: Hiermit kaufen Sie nicht nur ein Haus, sondern auch das Grundstück. Er ist eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag und muss, da Grundbesitz verkauft wird, notariell beurkundet werden. Zum Vertrag gehören also alle Unterlagen, die sowohl das Grundstück als auch die zu erbringenden Bauleistungen betreffen. Achten Sie auch hier auf möglichst detaillierte Beschreibungen. Eine ausführliche Darstellung des Bauträgervertrages finden Sie hier.