Welche Schönheitsreparaturen muss der Vermieter erledigen?

Als Vermieter müssen Sie das Mietobjekt im vertragsgemäßen Zustand erhalten. Jedoch ist es möglich, kleinere Arbeiten an den Mieter abzugeben. Hier erfahren Sie, welche das sind und was Sie bei der Klausel zur Schönheitsreparatur beachten müssen.

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Inhaltsverzeichnis

Was sind Schönheitsreparaturen?

Welche Schönheitsreparaturen übernimmt der Vermieter?

Wie lassen sich Schönheitsreparaturen an den Mieter abgeben?

Das Wichtigste in Kürze

  • Schönheitsreparaturen sind Reparaturen kleiner Abnutzungen und lassen sich normalerweise mit Farbe, Tapete und Gips durchführen.

  • Alle größeren Renovierungsarbeiten sowie zum Beispiel den Außenanstrich von Türen und Fenstern müssen Sie als Vermieter immer übernehmen.

  • Regeln Sie die Übernahme von Schönheitsreparaturen von Anfang an im Mietvertrag und achten Sie gut darauf, dass die entsprechende Klausel gültig ist.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Als Vermieter sind Sie in der Pflicht, die Mietwohnung im vertraglich vereinbarten Zustand erhalten. Jedoch ist es möglich im Mietvertrag per Klausel festzulegen, dass der Mieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist. Dabei handelt es sich um kleine Renovierungen wie etwa Malerarbeiten, das Tapezieren und Streichen von Wänden, Decken, Türen, Fenstern und Heizkörpern.

Laut Mieterbund lässt sich der Begriff Schönheitsreparaturen so zusammenfassen: „Alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann.“

Welche Schönheitsreparaturen übernimmt der Vermieter?

Prinzipiell können Sie nur die genannten kleineren Schönheitsreparaturen an den Mieter abgeben. Wenn der Mieter Gegenstände beschädigt oder einen übermäßigen Verschleiß zu verantworten hat, können Sie ihn zur Kasse bitten. Doch Sie haben als Vermieter dann eine Beweispflicht. Normalerweise müssen Sie als Vermieter weitergehende Renovierungen selbst übernehmen.

Die folgenden Maßnahmen zählen zu den Vermieteraufgaben:

  • Abschleifen und Versiegeln von Parkett

  • Austausch des Teppichbodens

  • Streichen der Fenster und Türen von außen

  • Renovierung des Treppenhauses und anderer Gemeinschaftsräume

  • Ausbesserung von Schäden am Mauerwerk, an der Decke oder am Putz

  • Glasarbeiten

  • Reparaturen an Lichtschaltern, Türschlössern, Elektro- und Gasleitungen und Heizkörpern

  • Austausch einer alten Badewanne

Darüber hinaus gilt es, zwischen Schönheits- und Kleinreparaturen zu unterscheiden. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über Kleinreparaturen.

Wie kann ich Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen?

Beachten Sie, dass Sie die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen von Anfang an im Mietvertrag festlegen müssen. Dies geht nur, wenn der Mieter eine renovierte Wohnung erhält. Sollte sich der Mieter weigern die nötigen Arbeiten durchzuführen, handelt es sich um eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Sie können den Mieter abmahnen und unter Umständen auch einen Kostenersatz verlangen.

Beachten Sie, dass die folgenden Klauseln die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ungültig machen:

  • Starre Fristen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen

  • Endrenovierungsklausel

  • Farbwahlklausel

  • Anfangsrenovierung bei unrenoviert übernommener Wohnung

Wenn das Mietverhältnis weniger als ein Jahr alt ist oder andauert, muss der Mieter keine Schönheitsreparaturen leisten. Zudem dürfen Sie als Vermieter nicht genau angeben, wann der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen muss.

Fest steht jedoch bei vorhandener Klausel, dass bei der Rückgabe der Mietwohnung die nötigen Schönheitsreparaturen anstehen. Da viele Mieter sich gern um diese drücken möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Kompromiss zu finden.

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