Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
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Aufgaben für Vermieter nach der Wohnungszusage

Wenn Sie einen geeigneten Mieter für die Wohnung gefunden haben, ist die Arbeit noch nicht vorbei. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten nach der Zusage auf Sie zukommen. Dazu gehören neben der Erstellung des korrekten Mietvertrags vor allem die Wohnungsübergabe sowie Regelungen rund um die Kaution.

Das Wichtigste in Kürze

  • Besonders wichtig ist, dass Sie einen rechtssicheren Mietvertrag aufsetzen; dabei kann eine Beratung vom Rechtsanwalt hilfreich sein

  • Achten Sie darauf, die Wohnungsübergabe korrekt zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise das Führen eines Übergabeprotokolls während der Begehung.

  • Auch bei der Kaution haben Sie verschiedene Pflichten, um die Sie sich direkt nach der Wohnungszusage kümmern sollten. So muss der Kautionsbetrag zum Beispiel auf ein insolvenzsicheres Bankkonto überwiesen und verwaltet werden.

Welche Pflichten hat der Vermieter nach der Wohnungszusage?

Als Vermieter sollten Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten auskennen. Dazu gehört unter anderem die Aufgabe, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Sie sind dementsprechend für Instandsetzung und Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Es ist überdies sehr hilfreich Wert auf ein gutes Verhältnis mit dem Mieter zu legen, um eventuell auftretende Konflikte freundlich lösen zu können.

Zum Zeitpunkt der Wohnungszusage sollten Sie wichtige Formalitäten wie etwa die Bonität des Bewerbers bereits geprüft haben. Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf das gesprochene Wort, sondern akzeptieren Sie nur schriftliche Dokumente, um Mietnomaden keine Chance zu geben. Bei der Zusage sollten Sie unter anderem die Schufa-Auskunft des Mietinteressenten vorliegen haben. Auch eine Mieterselbstauskunft sowie eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters sind aussagekräftige Dokumente.

Wie gehe ich beim Mietvertrag Aufsetzen am besten vor?

Als nächsten Schritt setzen Sie den Mietvertrag auf und schicken ihn an den Mieter. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, damit der Mieter sich nicht zwischenzeitlich für eine andere Wohnung entscheidet. Es ist nicht empfehlenswert, den Mietvertrag selbst aufzusetzen, denn schlimmstenfalls machen falsch formulierte oder rechtswidrige Klauseln den Mietvertrag ungültig.

Nutzen Sie stattdessen den gratis Muster Mietvertrag von ImmoScout24, der sich gut für Standard-Wohnimmobilien eignet. Bei komplizierteren Immobilien ist der Mustermietvertrag nicht ausreichend. In diesem Fall sollten Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Mietrecht aufsetzen lassen, um dessen Rechtssicherheit zu garantieren. Hier lesen Sie mehr über die Kosten für die Mietvertragserstellung.

Wichtig ist, dass Sie den Mietvertrag auf jeden Fall schriftlich abschließen, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Achten Sie auf Details und bestehen Sie darauf, dass alle Mieter unterschreiben, die im Mietvertrag namentlich genannt werden. Im BGB finden Sie ab §535 relevante Informationen. Auch die Betriebskostenordnung ist ein wichtiges Dokument. Zudem haben wir Ihnen hier aufgelistet, wie Sie einen rechtssicheren Mietvertrag aufsetzen können.

Wie funktioniert die Wohnungsübergabe?

Sobald Vermieter und Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, kann ein Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe vereinbart werden. Hier ist es Pflicht des Vermieters, den pünktlichen Einzug des Mieters zu ermöglichen. Sie sind also dafür zuständig, dass der Vormieter mit seinem ganzen Hausstand ausgezogen ist und dass sich die Wohnung im vereinbarten Zustand befindet.

Sollte eine Renovierung vor Übergabe vereinbart worden sein, muss diese rechtzeitig abgeschlossen werden. Falls Sie den Termin für die Wohnungsübergabe verpassen, sind Sie schadensersatzpflichtig. Sie dürfen jedoch einen Dritten bevollmächtigen.

Planen Sie die Übergabe gründlich. Die folgenden Tipps helfen dabei, dass dieser wichtige Tag erfolgreich verläuft:

  • Lassen Sie sich Datum und Uhrzeit der Übergabe vom Mieter bestätigen

  • Planen Sie ausreichend Zeit ein

  • Bitten Sie eine neutrale Person als Zeuge hinzu

  • Protokollieren Sie gemeinsam mit dem Mieter den Zustand der Wohnung im Rahmen einer Begehung

  • Dokumentieren Sie Schäden und Mängel schriftlich und mit Fotos

  • Notieren Sie Zählerstände von Gas, Wasser und Strom

  • Vermerken Sie Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel in einem Schlüsselübergabeprotokoll und lassen Sie sich dies gesondert bestätigen

  • Erstellen Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll und schicken Sie dem Mieter nach Übergabe eine Kopie zu

Wann zahlt der Mieter die Kaution?

Als Vermieter dürfen Sie eine Sicherheit oder Kaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten verlangen. Der Mieter zahlt den Betrag normalerweise als Einmalzahlung bei der Schlüsselübergabe (in bar oder per Überweisung), oder in drei Monatsraten ab dem Zeitpunkt der Monatsrate. Hier müssen Sie dem Mieter die Wahl lassen. Häufig lässt sich im Gespräch rechtzeitig eine gute Lösung finden. Als Vermieter haben Sie die Pflicht, den Empfang der Kaution zu quittieren und den Betrag auf einem insolvenzsicheren Konto zu verwahren. Sie müssen das Konto bereitstellen und eventuelle Kontoführungsgebühren übernehmen. Mehr zum Thema Kaution lesen Sie hier.

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