Laut der Energiesparverordnung (EnEV) gehört die regelmäßige und sachgerechte Inspektion, Bedienung und Wartung einer Heizungsanlage zu den Pflichten des jeweiligen Betreibers. Die Bedienung, Wartung und Inspektion einer Heizungsanlage kann jedoch nicht vom Betreiber selbst durchgeführt werden, sondern fällt in den Aufgabenbereich eines Fachbetriebes. Diesen Umstand können Eigentümer zusätzlich in einem Wartungsvertrag festhalten. Dieser beinhaltet die jährliche Kontrolle der Heizungsanlage inklusive aller notwendigen Maßnahmen wie etwa Reinigung oder Reparatur. Muster-Wartungsverträge für beispielsweise Gas- oder Ölheizungsanlagen stellt die Energieberatung der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Trotz der Vorgaben der Energiesparverordnung scheuen sich viele Hausbesitzer davor, ihre Heizungsanlage regelmäßig warten zu lassen – dies beklagt auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die regelmäßige Instandsetzung und -haltung einer Heizungsanlage kann sich lohnen: Neben einer verlängerten Lebensdauer der Anlage trägt die regelmäßige Wartung auch zu einer Senkung der Umweltbelastung und der Betriebskosten bei.
Die alljährliche Heizperiode reicht in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres. Heizungsanlagen können nur außerhalb dieser Frist optimal gewartet werden, also dann, wenn die Anlage noch nicht in Betrieb genommen ist. Am besten eignen sich für die jährliche Inspektion die Monate September oder Oktober. Die Wartung einer Heizungsanlage umfasst nicht nur das Entlüften der Anlage. Aus diesem Grund ist die Inanspruchnahme eines Fachbetriebes Pflicht. Die Verbraucherzentrale rät vor dem Vertragsabschluss mit einem Heizungsinstallateur jedoch dazu, Preise und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen. So sparen Eigentümer von Anfang an und profitieren vom Angebot des jeweiligen Fachbetriebes.
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Gasheizungen werden mithilfe von brennfähigen Gasen wie etwa Erdgas oder sogenannte Flüssiggasen betrieben, Ölheizungsanlagen hingegen durch die Verbrennung von Heizöl. Beide Heizungsarten zählen zu den konventionellen Anlagetypen und sollten wie alle Heizungstypen einer jährlichen professionellen Inspektion unterzogen werden. Der heutige Stand der Forschung auf dem Gebiet der erneuerbarer Energien ermöglicht die Nutzung dieser Energien im Zusammenhang mit Heizungssystemen. Beispielsweise wird eine Mischung von gewonnener Energie aus Photovoltaikanlagen, Kleinwind- oder Wasserkraftanlagen in ein bestehendes Heizungssystem eingespeist. Auch die neuen Innovationen im Bereich der Heizungssysteme sind nicht von der Wartungspflicht ausgeschlossen.
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