Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
Jetzt Beitrag berechnen

Kaution als Ratenzahlung vereinbaren

Für Vermieter ist es gängige Praxis, beim Abschluss eines Mietverhältnisses eine Sicherheit zu verlangen. Dies geschieht meistens in Form einer Kaution, deren Höhe drei monatliche Nettokaltmieten nicht übersteigen darf. Hier erfahren Sie, ob eine Ratenzahlung möglich ist und welche Bedingungen sie mit sich bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mieter hat laut Gesetz des Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Zahlungen zu leisten.

  • Der Vermieter darf die Gesamtauszahlung der Summe nicht im Mietvertrag verlangen.

  • Wenn der Mieter bei seiner Ratenzahlung in Verzug kommt, darf der Vermieter im fristlos kündigen.

Ist bei der Kaution eine Ratenzahlung möglich?

Ja, der Mieter darf die Kaution in Raten zahlen. Laut §551 Abs. 2 des BGB ist es möglich, die Geldsumme in drei gleiche monatliche Zahlungen zu splitten. Dabei ist die erste Rate bei Mietbeginn, nicht schon bei Vertragsabschluss fällig. Laut Gesetz muss der Mieter die nächsten beiden Raten zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen leisten. Sollte der Mieter mit den Ratenzahlungen in Verzug geraten und die Kaution nicht zahlen, hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Beachten Sie, dass die Ratenzahlung ein Mieterrecht ist. Sie muss nicht explizit im Mietvertrag festgehalten werden. Jedoch ist die Ratenzahlung nur bei einer Bargeldzahlung der Mietkaution zulässig. Wenn diese im Mietvertrag entsprechend geregelt ist, darf der Mieter in drei monatlichen Raten zahlen. Dabei ist auch eine Überweisung der Raten zulässig. Mehr über die Zahlungsmöglichkeiten der Mietkaution lesen Sie hier.

Lässt sich die Ratenzahlung im Mietvertrag verbieten?

Es ist nicht erlaubt, die Ratenzahlungsmöglichkeit im Mietvertrag zu untersagen. Wenn der Vermieter dies versucht, ist die Vereinbarung zum Nachteil des Mieters und somit unwirksam. Hier haben wir Ihnen weitere verbotene Klauseln für den Mietvertrag aufgelistet.

Vermieter dürfen also keine Einmalzahlung der Mietkaution verlangen und die Ratenzahlung nicht einschränken. Eine unerlaubte Formulierung im Mietvertrag macht jedoch nur die Mieterverpflichtung, die Mietkaution in einer Summe zu zahlen, hinfällig. Die Verpflichtung zur Leistung der Kaution in fristgerechten Teilbeträgen (nicht mehr als drei) bleibt hingegen bestehen.

Sie wollen keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?

Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Vermieter-Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
* Pflichtangabe
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauensvollen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für Sie aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.