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Mietkaution nicht angelegt: Folgen für Vermieter

Als Vermieter haben Sie die Pflicht, die Mietkaution als Fremdgeld zu behandeln und sie zum üblichen Zinssatz als Spareinlage bei einer Bank anzulegen. Solange Sie keine andere Anlageform vereinbart haben, verletzen Sie Ihre Pflicht, wenn Sie die Kaution nicht anlegen. Hier erfahren Sie, welche Folgen das für Sie haben kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermieter müssen die Mietkaution nach Vereinbarung im Mietvertrag korrekt anlegen und den Betrag vom Eigenvermögen trennen.

  • Wenn Sie die Mietkaution nicht richtig anlegen, können Sie sich strafbar machen.

  • Auch bei fehlerhafter Anlage kann der Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Welche Pflichten habe ich als Vermieter in Bezug auf die Mietkaution?

Der Vermieter muss die Kaution im Sinne des § 551 BGB behandeln. Das bedeutet:

  • Sie darf nicht höher als drei Monatskaltmieten sein

  • Der Vermieter muss den Betrag bei einem Kreditinstitut mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist anlegen muss.

  • Entstehende Zinsen stehen dem Mieter zu. Hier lesen Sie, wie Sie mit den Steuerbescheinigungen der Bank am besten vorgehen.

Für die Anlage der Kaution ist es wichtig, dass dies entsprechend im Mietvertrag vereinbart wurde. Andere Umgangsformen mit der Kaution sollten Sie explizit schriftlich festhalten. Standardmäßig ist es jedoch Ihre Pflicht, das Kautionskonto als „offenes Treuhandkonto“ zu führen. So schützen Sie den Mieter vor einer eventuellen Insolvenz Ihrerseits, da Banken den Kautionsbetrag nicht pfänden dürfen. Sollten Sie die Kaution nicht korrekt angelegt haben, also etwa die Barzahlung zu Hause in einem Schuhkarton aufbewahren, dann ist die Kaution auch nicht vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger geschützt.

Der Mieter hat das Recht, noch vor Überweisung der Kaution die Nennung eines insolvenzfesten Kontos zu verlangen. Sie als Vermieter müssen dann angeben, wohin der Mieter das Geld überweisen soll. Außerdem sollten Sie jederzeit nachweisen können, dass die Kaution auf einem Treuhandkonto liegt – es sei denn, Sie haben sich für eine der in diesem Artikel beschriebenen anderen Anlageformen entschieden und dies entsprechend im Mietvertrag festgehalten.

Was passiert, wenn ich die Mietkaution nicht oder nicht richtig anlege?

Laut der Vermögensbetreuungspflicht nach § 266 StGB machen Sie sich wegen Untreue strafbar, wenn Sie die Mietsicherheit nicht anlegen. Sie müssen nämlich Treugut und Eigengut eindeutig voneinander trennen. In der Praxis heißt das, dass Sie die Mietkaution nicht auf Ihrem privaten Konto aufbewahren dürfen.

Jedoch hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass Sie den Vorwurf der Untreue entkräften können, wenn Sie auf Aufforderung in der Lage sind, die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen. Sollte aufgrund Ihrer finanziellen Lage ein Zugriff von Gläubigern zu erwarten sein, machen Sie sich der schadensgleichen Vermögengefährdung schuldig. Dies kann ein strafrechtliches Verfahren mit sich bringen.

Sollten Sie der Mieteraufforderung, die ordnungsgemäße Kautionsanlage nachzuweisen, nicht nachkommen, darf der Mieter die Mietzahlung in Höhe der Kaution zuzüglich der ungefähr angefallenen Zinsen verweigern. Dies gilt solange, bis Sie ihm die ordnungsgemäße Anlage der Kautionszahlung nachweisen können.

Hinweis: Je nach Situation ist es auch denkbar, dass der Mieter dies nur dann tun darf, wenn er eine Gefahr für den Verlust der Kaution nachweisen kann. Dies wäre etwa bei einer Insolvenz des Vermieters der Fall, wobei der Mieter beweispflichtig ist.

Zu guter Letzt dürfen Mieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter erheben, wenn dieser die Kaution nicht korrekt anlegt. Dabei geht es meist um die Zinsen: Wenn diese niedriger als der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz sind, entsteht dem Mieter ein Schaden in Höhe der Differenz zwischen den erzielten und den vorgeschriebenen Zinseinnahmen. Diese Differenz müssen Sie dem Mieter erstatten.

Mehr über die richtige Anlage der Mietkaution lesen Sie hier.

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