Klug vorsorgen, Mietausfall absichern

Ein Mietausfall bei einem neuen Mietverhältnis trifft Sie als Vermieter immer unerwartet. Mit der ImmoScout24 Mietausfallversicherung schaffen wir ab sofort Sicherheit. Den Beitrag berechnen wir einfach und schnell anhand Ihrer Miete.
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Abrechnung der Mietkaution

Zu Ihren Vermieterpflichten gehört die Rückzahlung der Mietkaution. Jedoch kommt es recht häufig vor, dass Sie zumindest einen Teil der Sicherheit einbehalten, um angefallene Kosten decken zu können. Sie müssen dem Vermieter rechtzeitig eine Abrechnung sowie die eventuell anstehende Rückzahlung der (Teil-)Kaution zukommen lassen und erfahren hier, wie Sie dafür vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abrechnung der Mietkaution sollte schriftlich, ausführlich und innerhalb des Prüfungszeitraums von sechs Monaten nach Auszug des Mieters erfolgen.

  • Legen Sie dem Mieter die Abrechnungsgrundlage genau dar, um einen eventuellen Rechtsstreit zu vermeiden.

  • Mit Versand der Abrechnung wird auch die Rückzahlung fällig.

  • Nutzen Sie die Muster Mietkaution Abrechnung von ImmoScout24 für eine korrekte Abrechnung.

Wie gehe ich für die Abrechnung der Mietkaution vor?

Wenn ein Mietverhältnis zu Ende geht, müssen Sie als Vermieter die geleistete Mietkaution zurückzahlen. Dafür ist es empfehlenswert, eine schriftliche Abrechnung vorzulegen. In dieser geben Sie an, ob Sie die Kaution in voller Höhe zurückzahlen oder ob Sie einen Teil der Kaution aus berechtigten Gründen einbehalten. Außerdem sollten Sie Angaben zu den angefallenen Zinsen und Zinseszinsen machen, denn diese müssen Sie dem Mieter ebenfalls erstatten.

Häufig kommt es vor, dass Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, um anfallende Schönheitsreparaturen zu bezahlen. Eine weitere Variante besteht darin, einen Teil der Kosten zur Deckung einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung mit eventuellen Nachforderungen einzubehalten. In beiden Fällen müssen Sie Ihre Entscheidung schriftlich darlegen und zumindest eine Schätzung des Betrags, der noch ausstehend ist, abgeben. Mit der Abrechnung wird auch die Rückzahlung fällig.

Mietkaution: Muster für die Abrechnung

In Ihrem Abrechnungsschreiben sollten Sie Empfänger und Absender angeben sowie Ort und Datum vermerken. Nutzen Sie danach dieses Muster mit Beispielen oder eine passende Abwandlung, um den Mieter über die Mietkaution Abrechnung zu informieren:

Sehr geehrte/r (…),

nachdem das Mietverhältnis zum (…) beendet worden ist, erhalten Sie nun die Abrechnung über die Mietkaution.

Wie Sie dem beigefügten Kontoauszug vom (…) entnehmen können, beträgt die Kautionssumme einschließlich Zinsen und abzüglich Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag, die von der Bank einbehaltenen wurden, (…) Euro.

Gegen Ihren Anspruch auf Rückzahlung der Kaution in o.g. Höhe erkläre ich die Aufrechnung mit folgenden Gegenansprüchen in der genannten Reihenfolge:

  • Anspruch auf Ersatz der für die Durchführung der von Ihnen geschuldeten Schönheitsreparaturen entstandenen Kosten gem. der beigefügten Rechnung der Firma (…) vom (…) in Höhe von (…) Euro

  • Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Reparatur des von Ihnen beschädigten Türschlosses der Wohnungstür gemäß dem beigefügten Kostenvoranschlag der Firma (…) vom (…) in Höhe von (…) Euro

  • Anspruch auf rückständige Bruttowarmmiete für den Monat (…) einschließlich Verzugszinsen in Höhe von (…) Euro

Es ergibt sich ein Saldo zu Ihren Gunsten in Höhe von (…) Euro.

Da die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum (…) bis (…) jedoch noch aussteht und ich unter Berücksichtigung der Nebenkostenabrechnung für die vorangegangene Abrechnungsperiode mit einer Nachzahlung von ca. (…) Euro rechne, werde ich auch diesen Restbetrag bis zur Erstellung der ausstehenden Nebenkostenabrechnung einbehalten.

Mit freundlichen Grüßen,

(…)

Welche Frist gilt für die Abrechnung der Mietkaution?

Als Vermieter haben Sie eine Prüfungsfrist nach Ablauf des Mietverhältnisses, die sechs Monate beträgt. In dieser Zeit dürfen Sie die Kaution komplett einbehalten und müssen erst zum Ablauf der Frist die Abrechnung versenden. Sollten Sie noch auf eine Nebenkostenabrechnung warten und berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass der Mieter auch Nebenkosten nachzahlen muss, dürfen Sie die Kaution bis zu zwölf Monate lang einbehalten.

Tipp: Mehr zu den Bedingungen, Regelungen und Fristen rund um die Mietkaution lesen Sie hier.

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