Wird in einem Altbau in die Speisekammer einer Wohnung ohne Bad eine Dusche installiert, so kann der Vermieter keine Mieterhöhung verlangen.

Nach dem Berliner Mietspiegel handelt es sich bei der Maßnahme nicht um die Errichtung eines Bades. (AG Berlin-Mitte 7 C 517/02)

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