Geringverdienern gewährt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Miete. Wer bekommt wie viel Wohngeld?

Die Wohnungsmiete ist für Menschen mit geringem Einkommen oft zu hoch: Etwa 850.000 Haushalte in Deutschland beziehen Wohngeld, um die Wohnungskosten zahlen zu können. Im Jahr 2010 betrug der durchschnittliche monatliche Mietzuschuss nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 123 Euro. Bund und Länder wenden jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro für das Wohngeld auf, 2009 waren es etwa 520 Millionen. Viel Geld – aber wer hat Anspruch darauf?

Wer Anspruch auf Wohngeld hat

Wohngeld nutzen

Einen Anspruch auf Wohngeld haben Menschen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht in der Lage sind, sich eine angemessene Wohnung zu leisten. Damit sind aber nicht die Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz IV und anderen staatlichen Hilfeleistungen gemeint. Die erhalten einen Zuschuss zu ihrer Wohnung als Teil der jeweiligen Sozialleistungen.

Das Wohngeld zielt auf die Haushalte, die zwar über ein eigenes Einkommen verfügen, aber dennoch nicht in der Lage sind, ihre Miete komplett allein aufzubringen.




Was kostet dein Umzug?

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Kosten

Umzugsunternehmen

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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Wie wird das Wohngeld beantragt?

Das Wohngeld wird aber nicht automatisch gezahlt, sondern nur auf Antrag. Ob Wohngeld gezahlt wird und wenn, wie viel, hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich von: Familiengröße, Familieneinkommen, Kosten der Wohnung und Wohnort.


Der Antrag, der beim zuständigen Amt, etwa dem örtlichen Gemeinde- oder Bezirksamt, eingereicht wird, muss also Folgendes enthalten:



  • Angaben zu allen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern.

  • Belege zu allen Einnahmen der Familienmitglieder, also zu Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Renten etc. 

  • Angaben zur Höhe der Miet- und Nebenkosten der Wohnung, bescheinigt durch den Vermieter.



Vom Einkommen abgezogen werden bei der Berechnung des Wohngelds auch Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende. Arbeitslose Familienmitglieder können 6 Prozent, Rentner 10 Prozent, Beamte 20 Prozent und Arbeitnehmer 30 Prozent als allgemeine Freibeträge vom Einkommen abziehen.







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