Auch ein Zweitwohnsitz muss beim Amt angemeldet werden. Das kostet – nicht nur die Anmeldegebühren, sondern vielerorts auch zusätzliche Steuern.

Wer sich neben seinem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung zulegt, muss diese beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zweitwohnung vermietet ist, selbst genutzt wird oder nur als Ferienimmobilie angeschafft wurde. Als Zweitwohnsitz zählen sowohl gekaufte als auch gemietete Objekte.

Die Anmeldung

Für die Anmeldung sind dieselben Formalitäten wie für den Erstwohnsitz nötig. Erforderliche Unterlage sind Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil sowie das entsprechende Anmeldeformular. Je nach Gemeinde ist die Anmeldung nur durch persönliches Erscheinen oder durch eine bevollmächtigte, volljährige Person möglich, in einigen Orten klappt geht's aber auch ganz einfach per Post. Ermöglicht die Gemeinde die Anmeldung auf dem Postweg, reicht ein ausgedrucktes und ausgefülltes Formular und eine Kopie des Ausweises bzw. Passes. Für die Anmeldung der Zweitwohnung werden Gebühren fällig – sie liegen je nach Kommune bei etwa 10 Euro.


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Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer

Eine Zweitwohnung kann jedoch weitaus teurer werden. Denn viele Kommunen erheben eine Zweitwohnungsteuer. Auch dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie gemietet ist, vom Eigentümer selbst genutzt wird, vermietet wird oder ob sie sich am selben Ort wie der Hauptwohnsitz befindet.

Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnungsteuer gilt die Jahreskaltmiete, die sogenannte Jahresrohmiete (Kaltmiete inklusive einiger kalter Betriebskosten) oder die Wohnfläche. Der Steuersatz variiert stark, er ist von Ort zu Ort sehr unterschiedlich: Er liegt zwischen 5 und etwa 30 Prozent. Der Erhebung dieser Steuer ist Angelegenheit der Kommune, sie ist also weder bundeseinheitlich geregelt noch für ein ganzes Bundesland verbindlich. Derzeit wird diese Steuer in etwa 100 Kommunen in Deutschland erhoben. Darunter befinden sich vor allem Groß- und Universitätsstädte sowie beliebte Ferienregionen und Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg.  

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