Als Hauptwohnsitz gilt der Ort mit dem überwiegendem Aufenthalt. Gleichzeitig ist dies die Adresse, welche im Personalausweis vermerkt wird.
Hauptwohnsitz | Zweitwohnsitz | |
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Für die allermeisten Bürger ist klar, wo sich ihr Hauptwohnsitz befindet: Sie haben nur eine Wohnung, in der sie allein, mit ihrem Partner oder ihrer Familie leben.
In Deutschland besteht Meldepflicht. Wer also umzieht, ob innerhalb der Gemeinde oder in eine andere Stadt oder Bundesland, muss sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Dort wird die aktuelle Adresse in den Ausweis eingetragen – dies ist der Hauptwohnsitz, und für viele Einwohner ist dies auch der einzige Wohnsitz. Kein Problem – aber was ist, wenn aus privaten oder beruflichen Gründen ein zweiter oder gar noch weitere Wohnsitze unterhalten werden müssen?
Egal ob Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz wechseln möchten, wichtig ist rechtzeitig zu planen und Angebote einzuholen.
Überlegen Sie auch ob ein Umzug in der Woche für Sie infrage kommt. Häufig sind Umzüge unter der Woche günstiger als am Wochende, da die Preise der Umzugsfirmen sich häufig nach der Auslastung richten.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1 Zimmer
2 Zimmer
3 Zimmer
4 Zimmer
5 Zimmer
6 Zimmer
7 Zimmer
8 Zimmer
9 Zimmer
10 Zimmer
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Die Meldebehörden definieren den Hauptwohnsitz als diejenige Adresse, an der sich der Bürger überwiegend aufhält. Wer sich also etwa ein Ferienhaus am Strand oder in den Bergen zulegt, ob als Eigentum oder zur Miete, dürfte sich dort allenfalls ein paar Wochen im Jahr aufhalten.
Sein Lebensmittelpunkt bleibt aber der Erstwohnsitz, also der Ort, an dem seine Familie lebt, sein Arbeitsplatz ist und an dem er die allermeisten seiner sozialen Kontakte unterhält.
Auch der Zweitwohnsitz muss beim zuständigen Amt angemeldet werden, der Erstwohnsitz bleibt aber Hauptwohnsitz.
Etwas anders verhält es sich, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen notwendig ist.
Wer für seinen Arbeitgeber an einem anderen Ort arbeitet und sich dort eine Wohnung mietet oder kauft, dürfte sich zwar überwiegend an seinem Zweitwohnsitz aufhalten. Denn er arbeitet etwa von Montag bis Freitag, nutzt die Zweitwohnung während dieser Zeit täglich und fährt womöglich nur an einigen Wochenenden nach Hause.
Dennoch bleibt auch in diesem Fall der Erstwohnsitz der Hauptwohnsitz – so sieht es jedenfalls die Steuerrechtsprechung zum Thema doppelte Haushaltsführung. Das Stichwort lautet „Mittelpunkt der Lebensinteressen“: Dieser Mittelpunkt besteht dort, wo Familie, Verwandte, Freunde und Bekannte leben.
Der Hauptwohnsitz ist auch der Ort, an dem der Bürger in der Wahlliste eingetragen ist, heißt: Er kann nur dort auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene sein Wahlrecht ausüben.
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