Sozialwohnungen sind vergleichsweise günstig, weil die Mieten einer Preisbindung unterliegen. Es handelt sich um Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gebaut wurden. Die „Eintrittskarte“ in eine Sozialwohnung ist der Wohnberechtigungsschein.
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Mit Sozialwohnungen soll bezahlbarer Wohnraum für einkommensschwache Bürger geschaffen werden. Die Miete ist unabhängig von örtlichen Vergleichsmieten und darf nur in zulässiger Höhe verlangt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung etwa von einer Genossenschaft oder einem Privatunternehmen gebaut wurde und vermietet wird. Die sogenannte Bewilligungsmiete, die für eine Sozialwohnung fällig wird, orientiert sich immer an den Kosten der Wohnung. Dazu gehören die Kapitalkosten, also die Zinsen für die Finanzmittel, die zum Bau aufgewendet wurden, und die Bewirtschaftungskosten des Mietobjekts, also Kosten für Instandhaltung, Verwaltung oder Ähnliches.
Was kostet dein Umzug?
Wohnfläche
ca. m²
Entfernung
ca. km
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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Die Miete wird für einen längeren Zeitraum festgelegt und steigt abgesehen von den Mietnebenkosten (Heizung, Strom, Wasser) nur, wenn sich die Bewirtschaftungskosten erhöhen. Wenn allerdings nach Rückzahlung der öffentlichen Mittel durch den Bauherrn die Sozialbindung der Wohnung endet, drohen Mieterhöhungen. Der Vermieter hat dann Anspruch auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Das Mietverhältnis ändert sich durch den Wegfall der staatlichen allerdings nicht.
Wer eine Sozialwohnung mieten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er benötigt die „Eintrittskarte“ für Sozialwohnungen: einen Wohnberechtigungsschein, auch als §5-Schein bekannt. Dafür gilt ein Kriterium: Das Familieneinkommen darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze ist in jedem Bundesland verschieden, im Schnitt liegt sie bei 18 000 Euro für einen 2-Personen-Haushalt (Stand: 2012). Maßgeblich sind alle steuerpflichtigen Einkünfte, von denen maximal 30 Prozent (für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) abgezogen werden können. Da es aber mehr Personen mit Berechtigungsschein als Sozialwohnungen gibt, wird die Vergabe einer Wohnung nach Dringlichkeit entschieden. Ausschlaggebend können gesundheitliche Gründe sein, Familienzuwachs oder eine drohende Obdachlosigkeit.
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